Darf der Sohn des Vermieters meine Mietwohnung einfach so betreten, ohne meine Erlaubnis?

18 Antworten

darf sein Sohn einfach so weil der Vermieter es ihm mitgeteilt hatte ihn meine aktuell noch gemietete Wohnung eintreten da er einen schlüssel hatte, ohne meine eindeutige erlaubnis?

Weder Vermieter noch dessen beauftragte Personen, noch der Sohn des Vermieters dürfen Deinen Wohnung betreten ohne Deine Zustimmung.

Das ist dann Hausfriedensbruch wenn er trotzdem die Wohnung betritt.

Der Vermieter hat auch nicht das Recht Schlüssel Deiner gemieteten Wohnung ohne Deine Erlaubnis zu besitzen.

Folgende Schritte würde ich unternehmen:

1. Sofort den Schließzylinder der Wohnungstür tauschen. ( Das empfehle ich grundsätzlich unseren Mietern)

2.Ich würde Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

3. Per Einwurfeinschreiben den Vermieter abmahnen, weil er ohne Deine Erlaubnis einen Schlüssel Deiner Wohnung besitzt und der zugelassen hat, das Jemand Deine Wohnung betritt.

Zusätzlich darauf hinweisen dass der Schließzylinder der Wohnungstür getauscht wurde und die Kosten mit der übernächsten Miete verrechnet werden.

Er will die Wohnung besichtigen, da ich gekündigt habe. Aber noch habe ich die 3 Monats frist, wie sieht es nun aus?Nach kündigung in der Frist, darf er sie betreten ?



Besichtigungen musst Du dulden aber Termine sind mit Dir abzusprechen.

Hier mal wichtige Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Weder Vermieter noch dessen Sohn haben ein Anrecht darauf während eines bestehenden Mietverhältnisses Deine Wohnung zu betreten.

Wenn muss er dieses Begehren begründen und muss sich dann auch vorher anmelden.

Desweiteren hat dieser Vermieter keine Recht darauf überhaupt einen Ersatzschlüssel dieser Wohnung zu besitzen, außer Du ! hast ihm diesen explizit überlassen.

Nein. Der Vermieter darf nicht mal einen Schlüssel von dir besitzen, außer mit deiner ausdrücklichen Genehmigung.

Jeder Mieter hat Recht auf seine Privatsphäre. Kein Vermieter und kein Beauftragter vom Vermieter, darf einfach in die Wohnung.

Er muss sich vorher anmelden und klingeln!!!

Er hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel.

Das Hausrecht übt der Besitzer aus.

Besitzer einer Mietwohnung ist der Mieter, nicht der Vermieter.

Das Betreten durch den Vermieter, den Sohn oder sonst wen, ohne dass

  • du dies erlaubt hast
  • bei einer besonderen Gefahrensituation (Feuer, Wasserschaden, Gefahr für Leib-und Leben deiner Person z.B.).

Theoretisch kannst du Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch und die Schlüssel herausgegeben verlangen. Ferner sollte man das Schloss bzw. den Schließzylinder austauschen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

*erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB.