Soll ich mein vermieter nach Erlaubnis für die Katze fragen?

10 Antworten

Meine frage ist, muss ich mein Vermieter nachfragen bzw. Brief schreiben ob es ok ist mit ne Katze hier zu wohnen?

Man muss fragen bzw. sich die Erlaubnis holen, auch wenn nichts im Mietvertrag zu Tierhaltung steht.

Der Vermieter darf Tierhaltung nicht generell verbieten sondern nur mit entsprechender Begründung.


Es war zufällig dass ich die Katze habe. Freundin von meiner Arbeitskollegin wollte 2 Monaten lang im Ausland Urlaub machen und Sie haben mich gebeten nach ihre Katze aufzupassen.

Besuch mit Hund oder Katze ist erlaubt aber Hund zur Pflege usw. muss ein Vermieter nicht dulden.


Wenn andere Mieter auch Hunde und oder Katzen haben, würde ich Unterschriften dieser Mieter sammeln, dass sie nichts dagegen haben, dass du eine Katze hältst und würde das zum Vermieter schicken. Wenn es nur eine Hauskatze ist, was sollte er dagegen haben. Es sei denn, die anderen Mieter halten die Tiere auch ohne ausdrückliche Erlaubnis. Im Zweifelsfall lieber fragen. So bist du auf der sicherern Seite.

Für die Katzenhaltung musst du den Vermieter um Erlaubnis fragen. Am besten, du sagst ihm nichts davon, dass die Katze schon seit einem Jahr bei dir lebt. Da könnte er sich übergangen fühlen. Erzähle ihm lieber die traurige Geschichte von dem armen zurückgelassenen Tier und sag, dass sie ganz lieb und unkompliziert und sauber ist. Die Idee, Unterschriften von den anderen Mietern zu sammeln, dass sie sich alle davon nicht gestört fühlen, finde ich sehr gut. Was soll er dann noch für Gegenargumente haben? Denn eins ist wahr: pauschal verbieten darf er die Tierhaltung nicht.

Hier noch mal die wichtigsten Urteile und Tipps zum Wohnen mit Haustier in der Mietwohnung: https://kautionsfrei.de/blog/haustier-und-mietwohnung-tipps-zu-mietrecht-wohnen-umzug

Alles Gute euch beiden!

Frag lieber nach, sicher ist sicher. Wenn die anderen auch Tiere halten, sollte es kein Problem sein.

Wirf einen Blick in den Mietvertrag. Wenn du da keine Antwort findest, frag den Vermieter.