Verletzung einer Aufsichtspflicht Folgen?

3 Antworten

Ne über 18-jährige, die sich dann so vollaufen läßt, daß sie nicht allein nach hause gehen kann, ist sicher keine geeignete Aufsichtsperson. Du hast allerdings nichts zu befürchten - und sie vermutlch auch nicht. Was sagen denn deine Eltern dazu, daß irgendein trinkfreudiges Mädchen für dich ne Aufsichtsperson gibt?

donjxx 
Fragesteller
 09.01.2016, 13:35

"Trinkfreudiges Mädchen" es war ein besonderer Anlass deswegen war es auch okay finde ich dass sie ein bisschen mehr getrunken hat. Es muss ja nicht gleich heißen dass die es immer "übertreibt". Ist halt jetzt blöd gelaufen aber im Grunde wenn man es logisch sieht kann ich ja 0 dafür...ich meinte sie ist ja gegangen und ich wusste nichts davon und man kann ja jetzt auch nicht erwarten dass man in der Disco die ganze Zeit mit der gleichen Person zusammen ist, da passiert es halt auch mal dass man sich aus den Augen verliert.

Also rein vom Logischen her, würde ich sagen, dass du überhaupt gar nichts zu befürchten hast..... Wenn dann nur deine Freundin, weil sie dich einfach alleine gelassen hat und damit ihre Aufsichtspflicht verletzt hat (sie hätte dich auch mitnehmen können) Dass sie dazu vielleicht zu betrunken war, daran bist du ja nicht schuld.

Aber das Recht ist ja nicht immer logisch..mal schauen, was die Experten dazu sagen.

donjxx 
Fragesteller
 09.01.2016, 13:25

Nunja trotzdem wurde mir gesagt dass ich/meine Eltern mit einer Geldstrafe zu rechnen haben, da diese den Aufsichtszettel ja auch unterschreiben mussten und somit hatte meine Freundin ja die Aufsicht an dem Abend und meine Eltern haben mit ihrer Unterschrift ja somit ein Einverständnis über eine Aufsicht gegeben. Aber wie gesagt ich habe im Internet jetzt nichts gefunden was mich bei der Sache schlauer machen könnte...

Kristinominos  09.01.2016, 13:27
@donjxx

Ich hab deiner Frage mal noch ein paar Tags hinzugefügt, sodass vielleicht auch ein paar Juristen darauf aufmerksam werden :)

Menuett  09.01.2016, 13:44
@donjxx

Das ist völliger Blödsinn, rechtlich überhaupt nicht möglich.

Es gibt kein Bußgeld "Aufsichtspflichtverletzung".

Und es ist tatsächlich auch nichts passiert.

Weder Dir, noch Deinen Eltern kann da etwas passieren.

Tatsächlich wäre der Geschäftsführer und sein Personal verpflichtet gewesen, dich nach dem Weggang Deiner Freundin aus dem Lokal zu holen.

Hätte das Ordnungsamt in der Nacht kontrolliert, dann hätte der Eigentümer der Disco Strafe zahlen müssen, aber Du und Deine Eltern nicht.

Eine Aufsichtspflichtverletzung kann nicht angezeigt werden, das ist keine Straftat.

Wenn etwas passiert wäre, dann könnte Deine Freundin ggf. wegen Körperverletzung o.ä. haftbar gemacht werden.

Dir ist doch aber nichts passiert, da wirkt sich eine Aufsichtspflichtverletzung überhaupt nicht aus.

donjxx 
Fragesteller
 09.01.2016, 13:49

Ja dann hoffe ich mal dass es auch so ist, die meinten dann halt nur noch dass ich ziemlich bald einen Brief bekommen werde und ja.

vierfarbeimer  09.01.2016, 14:30
@donjxx

Das war ein fürchterliches "sich aufplustern" vom Security Personal. Die machen so etwas gerne, wenn sie nichts haben, mit dem sie sich produzieren können.