Verurteilt wegen vors. Fahren ohne Fahrerlaubnis?

7 Antworten

Hi,

Eine Freundin ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wegen vors. Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Einfache Gegenfrage: war es denn so oder nicht? Wenn ja, verstehe ich das Problem nicht - Straftat begangen, dabei erwischt worden, Verurteilung und Strafe - eben der Lauf der Dinge.

Sie wurde nur GESEHEN, nicht rausgezogen und Beweisfotos gibt es auch keine.
Das ist doch garnicht üblich, auf so einem Wege verurteilt zu werden?!

Wenn ich einen Mord beobachte darf der Mörder also nicht verurteilt werden, weil ich kein Beweisfoto geschossen habe? Ja, sehr überspitzt - ich weiß. Natürlich ist eine Verurteilung auch mit genügend Zeugenaussagen möglich.

Das komische hierbei ist, dass meine Freundin und auch ich die 2 von der Schule früher kennen. Da gehts definitiv um Neid bzw. die haben irgendwas gegen Sie. Evtl. ist es auch einfach nur weil sie wahnsinnig hübsch ist.

Mutmaßung. Die eigene Wichtigkeit im Leben anderer sollte nicht überschätzt werden.

So könnte ja jeder zur Polizei gehen, sich irgendeine Person schnappen. 2 gegen 1 und irgendein Mist verzapfen. Zeugenaussagen alleine dürften doch nicht ausreichen? Könnte ja alles gelogen sein bzw. man kann sich ja auch mal vergucken.

Im Umkehrschluss kann man (sofern man tatsächlich unschuldig ist) auch Falschaussagen widerlegen - z.B. weil man nachweislich irgendwo ganz anders war...

Wäre es nicht sinnvoller gewesen gegen die komplette Strafe den Einspruch zu machen? Bzw. hätte das überhaupt was gebracht?

Wenn, sollte dem Vorwurf an sich widersprochen werden. Ob es was gebracht hätte: eine Frage der Beweislage.

Aber wäre der Fall nicht sowieso so ausgegangen, dass die Freundin die Geldstrafe bekommen hätte bzw. evtl nur noch mehr Gerichtskosten entstanden wären, hätte sie den Einspruch anders geschrieben?

Alles Spekulation. Vielleicht ja, vielleicht nein - Beweislage.

Bitte kein Halbwissen. Ich brauche hier wirklich Infos, die stimmen. Am besten von Leuten die sich damit wirklich auskennen.

Das ist ein Laienforum, demnacht erhälst Du hier auch Antworten von Laien. Die Leute, die sich wirklich damit auskennen, heißen Anwälte und die lassen sich die Infos, die wirklich stimmen, auch teuer bezahlen.

LG

Ein Gericht verurteilt nicht, weil etwas mutmaßlich geschehen sein könnte, sondern weil es als erwiesen ansieht, dass es tatsächlich so geschehen ist. Es gibt offenbar recht eindeutige Indizien, die dafür sprechen, dass deine Freundin ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt hat.

Wenn es dennoch ein Fehlurteil war, hätte sie natürlich komplett in Berufung gehen müssen. Aber offenbar hat sie noch mehr versäumt, denn das Gericht bemisst die Geldstrafe von vornherein nach den Einkommensverhältnissen. Da kann der Tagessatz auch schon mal 1,- € betragen. Aber wenn deine Freundin es nicht einmal schafft, während der Verhandlung einen Hartz-IV-Bescheid vorzulegen, darf sie sich über das Urteil nicht wundern.

Wenn jetzt überhaupt noch einer helfen kann, dann ein Anwalt in Verkehrsrecht. Ob er noch helfen kann, weiß ich allerdings nicht.

User16449 
Fragesteller
 05.01.2018, 19:27

Berufung oder auch Revision wollte der Anwalt einlegen aber es hätte nix mehr gebracht da die Verhandlung halt schon war. Den Hartz 4 Bescheid hat sie früh genug eingereicht... Die haben das Einkommen geschätzt in dem Brief mit dem Strafbefehl. Allerdings zu hoch.

Niemand wird hier mit Sicherheit sagen können, wir das Verfahren ausgegangen wäre. Aber zeigen sind nun mal ein ganz normales Beweismittel! Natürlich kann eine Verurteilung auch nur auf Grund von Zeugenaussagen erfolgen

die wesentliche Frage ist hier doch wohl, "ist sie gefahren oder ist sie nicht gefahren?".

Sie wird das ja wohl wissen und wenn sie es war, dann würde ja ein voller Einspruch gegen das Urteil nichts bringen, weil noch mal das gleich raus kommen würde. Nur höhere Kosten.

Natürlich reichen aussagekräftige Zeugenaussagen zur Beweissicherung aus. Und mal ehrlich, warum sollten die beiden Mädels ihren Job bei der Polizei riskieren und eine Gefängnisstrafe wegen Falschaussage riskieren, nur weil sie deine Freundin zu hübsch finden? Und warum sollten deren Verwandte dies ebenfalls riskieren? Das macht für mich wenig Sinn und für das Gericht ebenso.

Zudem würden sich so viele Zeugen sehr in ihrer Aussage widersprechen, wenn sie die Sache nicht so erlebt haben und sich das nur ausdenken würden. Die Details würden sich widersprechen und nicht passen, da sie ja erfunden werden müssen. Die Zeugen werden ja befragt und über die Folgen von Falschaussagen belehrt und da erkennt ein Richter durchaus, ob diese Aussagen glaubwürdig sind oder nicht. Dass sie keine Fahrerlaubnis hatte, das ist ja eh leicht nachvollziehbar und bedarf keiner Kontrolle.

Zeugen sind weitaus aussagekräftiger als Fotos, die können auch gefakt sein. Und nicht bei allen Straftaten können Polizeibeamte anwesend sein und die Beschuldigten anhalten.

Dann käme ja jeder z.B bei schwerer Körperverletzung ohne Bestrafung davon, weil es "nur" Zeugen gäbe, aber keine Streife den Täter vor Ort angetroffen und befragt hat.

Wenn sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, was hat denn ihr Anwalt gesagt?

Der sollte es doch wissen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#ohne_fahrerlaubnis_gefahren_die_strafe_ist_hoch

User16449 
Fragesteller
 05.01.2018, 18:38

Sie hat erst viel zu spät einen Anwalt eingeschalten. Da war nichts mehr zu machen. Anwälte zocken halt auch oft nur ab obwohl sie nichts für einen tun können. Darum war sie da so zögerlich. Wär ich auch gewesen.... Denn den Anwalt muss sie ja jetzt trotzdem bezahlen obwohl er nix machen konnte. Und Anwälte sind echt sauteuer. =(