Wenn ein Kind im Kindergarten einen Unfall hat - sind die Erzieherinnen dann haftbar?

29 Antworten

Wenn z. B. die Erzieherin gesehen hat, wie das Kind herunterfällt, dann ist sie ihrer Aufsichtspflicht zunächst einmal nachgekommen; das wäre auch der Fall, wenn sie laufend Anordnungen gegeben hat oder Hinweise auf die Übungen, Ermahnungen zur Vorsicht etc.

Inwiefern Hilfestellung am Gerät zwingend erforderlich war und ob eine besondere Gefahr bestanden hat (z. B. mußten Matten ausliegen?), kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Es muß der genaue Hergang geprüft werden.

Grundsätzlich: beim Sport geschehen nun einmal Unfälle - auch wenn die Erzieherin alle Pflichten erfüllt hat...

Zudem - bei einer kleinen Verletzung (so wie ich das interpretiere) immer direkt mit "Klage" anzukommen, halte ich auch für überzogen..

Die Erstattung einer Strafanzeige ist rechtlich möglich. Das Verklagen würde dann der Staatsanwalt tun, wenn er dies für angemessen erachtet.

Als Eltern sollte man es sich aber sehr gut überlegen, bevor man einen solchen Schritt geht. Immerhin ist dann das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und der Kita als Institution völlig zerüttet. Wie könnte man sein Kind dann noch in diese Kita schicken?

Es ist ein wirklich schwerer Vorwurf, jemandem grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. Das sollte man nur tun, wenn man konkrete Anhaltspunkte hat.

Unfälle mit Schürf- und Platzwunden lassen sich in Kitas nicht zu 100 % verhindern. Wenn Kinder sich bewegen, gibt es nun einmal ein Risiko.

Immerhin ist dann das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und der Kita als Institution völlig zerüttet. Wie könnte man sein Kind dann noch in diese Kita schicken?

Vor allem wird dieses Kind den Rest seiner Kindergartenzeit in der Spielecke auf dem Teppich verbringen - da kann es schließlich nicht runterfallen. Ob dem Kind damit ein Gefallen getan wird, sei mal dahingestellt.

"Die Erstattung einer Strafanzeige ist rechtlich möglich."

Dann zitiere uns doch bitte mal die rechtliche Grundlage dafür. Oder streiche lieber diese unsinnige Aussage.

@PeterSchu

Es gibt die Straftatbestände "fahrlässige Körperverletzung" (§ 229 StGB) und "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht" (§ 171 StGB).

Siehe auch

http://kitarechtler.de/2016/06/10/aufsichtspflichtverletzung-als-straftat/

Daher ist meine Aussage nicht unsinnig. Wenn ein Bürger meint, von einer Straftat betroffen zu sein, so kann er bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten.

Das ist ein Unfall der mal passieren kann.

Hast du dein Kind immer zu 100% im Auge und bist genügend schnell um es aufzufangen?

Du kannst eine Erzieherin nur verklagen, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Also wenn sie am Handy war, wenn die Erzieher zusammen gequatscht haben statt auf die Kinder aufzupassen etc.

Nein, es geht auch nicht um mich, ich hab mir das nur überlegt, weil das vor kurzem dem Kind einer bekannten passiert ist und ich mir einfach dachte, es gibt bestimmt Mütter, die jetzt auf die Idee kämen, die Erzieherin dafür verantwortlich zu machen und es mich einfach mal interessiert hat, wie das dann aussehen würde

@amy2107

Vermute allein schon, dass eine Klage ins Haus flitzt wäre eine schlimme Sache für den Kindergarten. Auch wenn dieser nicht bestraft oder für schuldfrei gesprochen wird, hätte es Folgen für die Kinder danach. Jeder will sich irgendwo absichern. Und wenn wegen jedem Müll geklagt wird wie es ist Amerika üblich ist, ist jeder von uns dran irgendwann.

Das kommt doch auf die genaue Situation an.

Aber auch beim Sport kann die Erzieherin nicht überall sein.

Fallen kann jeder, da kann auch eine Erzieherin nichts daran ändern.

Schon mal im Kindergarten gewesen? Gibt es da für jedes Kind einen eigenen Erzieher, der die ganze Zeit dahinter steht und aufpasst? Plus Springerkräfte, die auftauchen wenn der Erzieher mal zur Toilette muss?

Etwa nicht? Das sollte die Frage beantworten. Wer verklagt Eltern wenn Kinder fallen und sich das Knie aufschürfen?

Wie sollen Kinder jemals Sicherheit lernen, wenn sie vor allen Risiken 100% beschützt werden? Zum Klettern gehört runterfallen, zum FAhrradfahren das umkippen und zum laufen das Stürzen. Wichtig: DAs Kind lernt dabei. 

Die Eltern und Erzieher sind dafür zuständig, die Folgen im RAhmen zu halten. Also das Kind nicht auf einen Strommast zu schicken, sondern auf ein Klettergerüst mit FAllschutzmatten. FAhrradfahren nicht an der Schnellstrasse beizubringen, sondern inb einem ruhigen Park. 

Mit der dabei erworbenen Sicherheit im körperlichen sind die Kinder dann fähig, weitgehend unfallfrei durchs Leben zu gehen.