Strafbare Handlung? Alter Falschangabe?

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Dem Grunde nach dürfte der Käufer § 201a Abs. 3 Nr. 2 StGB erfüllen. Wenn er jedoch guten Gewissens davon ausgehen durfte, dass die abgebildete Person volljährig ist, dürfte es an dem nötigen Vorsatz fehlen. Wenn er hätte davon ausgehen müssen, dass die Person jünger ist als angegeben, könnte man einen Eventualvorsatz in den Raum stellen. Das ist hier allerdings relativ spekulativ.

Nacktbilder von sich zu verkaufen ist nicht strafbar. Diese Bilder zu kaufen, die von der abgebildeten Dame angeboten werden, ist nicht strafbar.

Answer1234567  03.02.2022, 20:06
Diese Bilder zu kaufen, die von der abgebildeten Dame angeboten werden, ist nicht strafbar.

§ 201a Abs. 3 Nr. 2 StGB würde der Kauf dem Grunde nach erfüllen. Es dürfte hier allenfalls am nötigen Tatvorsatz fehlen.

Strafbar denke ich, aber nicht sicher.