Darf man schon ab 14 unter der aufsicht der eltern alkohol trinken?

24 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein oder Sekt) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und sie dürfen von Kindern und Jugendlichen auch nicht getrunken werden. In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person - in der Regel Vater oder Mutter - dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Getränke trinken (gilt nicht für branntweinhaltige Getränke).

http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php

Eichbaum1963  07.11.2011, 20:03

Perfekt, da muss ich es nicht mehr schreiben, aber wiederholen werd ichs mal in Hervorhebung.^^

In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person - in der Regel Vater oder Mutter - dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Getränke (Bier, Wein oder Sekt) trinken.

Gesetzlich geregelt ist der Kauf und die Bestimmungen für Lokale und Veranstaltungen. So wie der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Ansonsten ist es mir als Elternteil überlassen ob ich meinem Kindern, wenn sie 14 oder älter sind Alkohol erlaube, oder nicht.

Die Frage eines generellen Alkoholverbotes ist auch zweifelhaft. Denn es gibt viele Medikamente und medizinische Säfte für Kinder die Alkohol enthalten. Und wenn es ein generelles Alkoholverbot gäbe, dürften sie diese Medizin nicht bekommen. Selbst wenn sie hilfreich ist.

ein Schluck Sekt oder Bier ist mit Zustimmung der Eltern ok ... wenn auch gesetzlich erst ab 16 erlaubt ... Schnaps und so weiter ist nicht erlaubt

wenn man streng nach dem Gesetz gehen würde, würde keine Jugendweihefeier oder Konfirmationsfeier mehr stattfinden dürfen

Nice007  08.10.2017, 17:19

Is net richtig im Beisein der eltern darfst du z.b so viel bier saufen wie du willst solange es deine Eltern erlauben 😂😉

Laut Grundgesetz NEIN! Und wenn deine Eltern das erlauben machen sie sich selbst strafbar, da Alkohol zu Drogen zählt.

PatrickLassan  07.11.2011, 19:07

Das steht allerdings nicht im Grundgesetz.

cobraelf  28.10.2012, 19:39

Einfach von vorne bis hinten falsch.

Deine Eltern können es dir erlauben und du darfst das dann auch.