Verletzung einer Person durch Schlägerei nach grober Provokation! Strafe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Trotz Nachvollziehbarkeit und meinem persönlichen Verständnis:

Ein Gericht wird im genannten Fall den Affekt vermutlich kaum anerkennen. Der offiziell korrekte Weg, "wenn ganz eindeutig klar ist, dass er die Tat begangen hat" (und auch beim Verdacht), ist nun mal zur Polizei oder der Staatsanwaltschaft - über einen Strafantrag.

Der Täter wurde bestohlen, das kann er anzeigen oder auf sich beruhen lassen. Da führt kein Weg vorbei. Das kann er allerdings bis drei Monate nach Feststellung der Tat machen. Sollte das noch gehen, würde ich es schleunigst tun.

Im Allgemeinen gehen Gerichte (in solchen Fällen) davon aus, dass er Selbstjustiz ausüben wollte, schließlich hat er den vermeintlichen Dieb selbst zur Rede gestellt. Daraus ergibt sich fast schon zwangsläufig, dass er eine körperliche Auseinandersetzung "billigend in Kauf" genommen hat.

Dies wiederum ergibt, dass er schon vorher damit rechnen konnte, in Wut zu geraten. Auch die Wut-/Affekthandlung kann dadurch als Strafmilderungsgrund entfallen. Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, könnte ihm noch weitaus schlimmeres drohen, als eine Verurteilung wegen Körperverletzung, die ist allerding recht wahrscheinlich.

Falls er aber im vorangegangen verbalen Streit Geld und Brieftasche gefordert, und ggf. sogar mit der Androhung gewaltsamer Handlungen gedroht hat, könnte (je nach Form) man die Vorwürfe der versuchten räuberischen Erpressung, oder des versuchten Raubes in den Raum stellen. Damit käme er in einen Bereich, der mit relativ hohen Strafen bedroht ist.

Der Strafrahmen hängt also von zu vielen Faktoren ab (u.a. auch der Einstellung des Staatsanwalts, was er nun alles anklagen will), als dass Prognosen hier Sinn machten.

Bleibt es bei der Körperverletzung und ist der Täter nicht einschlägig vorbelastet, ist eine Bewährungsstrafe (ggf. mit Geld- und/oder Schmerzensgeld-/Schadensersatzauflage) recht wahrscheinlich, kommt eines der anderen genannten Verbrechen im Urteil hinzu, hätte er Glück, wenn es nur zwei Jahre zur Bewährung werden. Ein versuchter schwerer Raub wird (ohne Anerkenntnis eines minder schweren Falls) mit Freiheitsstrafen ab jünf Jahren gehandelt.

Ich würde das Ganze sehr sehr ernst nehmen, allerdings ist davon auszugehen, dass die Beschuldigungen recht bald bekannt werden. Falls es bei einer Anklage wg. KV bleibt, handelt es sich um ein "Vergehen", hier ist meines Wissens kein Pflichtverteidiger vorgesehen. Der Täter müsste sich selbst um einen Anwalt kümmern, im schlimmsten Fall (Schwerer Raub - Versuch) würde ein "Verbrechen" angeklagt, es stünde ihm ein Pflichtverteidiger zu.

Ich rate ganz klar dazu, dass der Täter sich an einen möglichst guten Strafverteidiger wendet, es kann sich - je nach Zeugenaussagen - sogar während der Hauptverhandlung noch das Blatt zu Ungunsten des Täters drehen.

So verständlich wie die Geschichte menschlich ist, rechtlich sind die Folgen ganz schwer abzusehen - auch weil ja zwangsläufig nicht alle wichtigen Fakten der Fragestellung zu entnehmen sind.

Keyboardfan 
Fragesteller
 20.02.2012, 00:59

Es hat evtl. ein MISSVERSTÄNDNIS gegeben: nicht ich war der Dieb, sondern ich WÄRE der TÄTER (gewalttätig) gewesen, der dem Dieb für seine Dreistigkeit und den Diebstahl die Knochen gebrochen hätte!

Peterthb  20.02.2012, 01:43
@Keyboardfan

So hatte ich das verstanden, aber da du nirgends geschrieben hast, dass es um dich selbst ging, habe ich neutral geantwortet.

Vielen Dank übrigens fürs Sternchen.

Das ist gefährliche oder schwere Körperverletzung und wird, wenn du Ersttäter bist mit einigen Monaten Bewährung bestraft werden und wohl auch Sozialstunden. Und das kommt defintiv ins polizeiliche Führungszeugnis. Du kannst froh sein wenn die gebrochenen Rippen keinen inneren Verletzungen verursacht haben, sonst müsstest du dich schlimmstenfall wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Und auch wenn du bestohlen wurdest, rechtfertigt das nicht was du ihm angetan hast. Deine Straftat ist eine Milliarde mal schlimmer als Diebstahl. Du wirst zudem wohl auch Schmerzensgeld in nicht ganz geringer Höhe an das Opfer zahlen müssen. Du hast dir deine Zukunft gerade mächtig verbaut. War es dir das wert?

Peterthb  18.02.2012, 17:11

Gefährliche KV kommt kaum in Frage, schwere gar nicht - zumindest den o.g. Infos nach.

Gebrochene Rippen sind innere Verletzungen, sie rufen zudem auch immer mindestens (innere) Gewebeschäden hervor.

Sozialstunden bleiben jugendlichen Tätern vorbehalten, der Täter ist volljährig.

Schmerzensgeld ist zivilrechtlich zu beantragen. Da muss der Kläger erst mal in Vorleistung gehen - wenn er Diebstahl nötig hat, müsste er vielleicht erst mal klauen gehen.

Ob es sich beim Fragesteller um den Täter handelt, ist offen und der Fragestellung nicht zu entnehmen.

Dein Einsatz und vielleicht Pazifismus in allen Ehren, dass jemand sauer werden kann, wenn ihm eine Menge Geld gestohlen wird, bleibt wohl trotzdem verständlich.

Es ist nicht genug Information da, um einschätzen zu können, wie diese Situation tatsächlich lief, aber wenn ich ganz genau weiß, dass mir der Dieb meines Eigentums gegenüber steht und er kein Anstalten macht, mir meinen Schaden zu ersetzen, im Gegenteil auch noch frech leugnet, dann denke ich, würden mir die Gäule auch durchgehen können.

Heute würde ich zwar anders handeln, als der Täter in obiger Fragestellung, aber was ich mir so einfallen lassen würde, wäre auch schmerzhaft für den Dieb, vielleicht nicht körperlich, vermutlich legal, aber schmerzhaft.

Klar auch, dass die Form des versuchten "Eintreibens" falsch war.

Keyboardfan 
Fragesteller
 20.02.2012, 00:56
@Peterthb

Ich habe nicht gesagt, dass ich die Tat so REAL begangen habe! Ich war NICHT der Dieb, sondern wäre derjenige gewesen, der dem Typen die Knochen gebrochenhätte.

Ich glaube, Du musst Die Krankenkasse zahlen, aber er kann dich nicht anzeigen.

ist und bleibt Körperverletzung, aber frag doch deinen Anwalt den du nun brauchen wirst. ist der einzige der die ne vernünftige antwort geben wird/kann ^^

Man hat. Bei gebrochen Rippen und evtl. Lungenverletzung ist das dann wohl "gefährliche Körperverletzung".