Verkäufer unterstellt mir Beschädigung der Ware?
EDIT: Der Fall ist gewonnen.
Hallo,
vor kurzem habe ich bei eBay eine Uhr im Wert von 240€ gekauft. Als diese ankam habe ich direkt die zerrissene Packung (von der Uhr selbst und nicht das Paket!) bemerkt ... ok, soweit so enttäuscht. Als ich die Packung öffnete war die Uhr vollständig in einer Folie umwickelt. Da ich aufgrund dieser Folie die Uhr weder öffnen, noch anprobieren, noch mich von der Qualität und Gültigkeit dieser Uhr überzeugen konnte, habe ich sie abgenommen. So viel müsst ihr wissen.
Die Uhr habe ich nun zurückgesendet. Jetzt behauptet aber der Verkäufer, dass ich die Folien entfernt habe, die Verpackung zerrissen habe und dass „tiefe Kratzer“ im Gehäuse vorhanden sind. Zu der Folie habe ich dem Verkäufer die gleiche Erklärung geliefert wie euch. Ebenso habe ich ihm gesagt, dass die zerrissene Packung nicht von mir stammt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass tiefe Kratzer in der Uhr sind, da ich sie 2 Stunden nach Ankunft sofort zurück gesendet habe und sie bis dahin nicht getragen habe.
Nun hat der Verkäufer die Ware erhalten, bei eBay den Fall gemeldet und ich habe mein Geld noch immer nicht wieder bekommen!
Was folgt jetzt? Kann der mir einfach so vorwerfen, dass ich die Uhr beschädigt habe und mich für die Kosten aufkommen lassen? Und das auch noch komplett unbegründet?
4 Antworten
Du hättest sofort ein Foto von der beschädigten Packung machen sollen, sowie von der Uhr, am besten mit einem Zeugen, als Beweissicherung oder aber die Annahme verweigern sollen, dann hätte der Paketzusteller die Sendung wieder mitgenommen.
Auch wenn Du die Verpackung geöffnest hast, Du hast ein Recht die Ware zu kontrollieren, es hätte ja auch sein können, dass die Uhr defekt ist. Wie will man das in einer Folie, die nicht entfernt werden darf, überhaupt feststellen?
Was steht in den AGB's des Online-Shops.. derartige Klauseln sind nicht wirksam..
LA
Hey, das mit der Annahme ist korrigiert. Danke :)
Handelt es sich um einen privaten Verkäufer oder einen gewerblichen Händler?
Wie wurde der Artikel bezahlt?
Du schreibst:
Da ich aufgrund dieser Folie die Uhr weder öffnen, noch anprobieren, noch mich von der Qualität und Gültigkeit dieser Uhr überzeugen konnte, habe ich sie abgenommen.
Soll das heißen du hast das Paket in Gegenwart des Zustellers geöffnet und den Inhalt kontrolliert?
Du schreibst:
Jetzt behauptet aber der Verkäufer, dass ich die Folien entfernt hab.....
Fakt ist:
Das Entfernen der Schutzfolie gehört zu den typischen Handlungen um einen Kaufgegenstand begutachten zu können und kann somit dem Käufer nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Neben der Tatsache, dass es keinen Grund gäbe die Verpackung zu zerreißen dürfte es aber auch hauptsächlich darum gehen, dass die Uhr die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist - oder?
Du schreibst:
So viel müsst ihr wissen.
Fakt ist:
Deine Informationen reichen nicht aus, um den Sachverhalt optimal bewerten zu können.
Du schriebst:
Da ich aufgrund dieser Folie die Uhr weder öffnen, noch anprobieren, noch mich von der Qualität und Gültigkeit dieser Uhr überzeugen konnte,
Meine Frage:
Soll das heißen, dass du die Schutzfolie der Uhr nicht entfernt und die Uhr ungesehen an den Verkäufer zurück geschickt hast?
Du schreibst:
vor kurzem habe ich bei eBay eine Uhr im Wert von 240€ gekauft.
Fakt ist:
Egal ob Neu oder gebraucht. Eine 240,- EUR Uhr wird nicht in Verpackungen auf den Markt gebracht die man einfach zereißen kann. Üblich sind hier Boxen oder Etui's aus stabiler Kartonage.
Du schreibst:
Nun hat der Verkäufer die Ware erhalten, bei eBay den Fall gemeldet und ich habe mein Geld noch immer nicht wieder bekommen!
Fakt ist:
Was der Verkäufer auf eBay meldet ist für den Kaufvertrag zunächst einmal nebensächlich.
Unstrittig scheint einzig und alleine zu sein, dass du unwirksam gehandelt hast.
Der Rückversand der Uhr erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf. (Widerrufsrecht bei einem gewerblichen Verkäufer).
Handelt es sich um einen privaten Verkäufer hättest du diesem zunächt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren müssen.
Wird dem Verkäufer sein Recht auf Nacherfüllung nicht gewährt, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte verwirkt hat. Und zwar im Bezug auf Sachmängel wie auch auf den Erstattungsanspruch.
Fazit:
Wie du siehst muss man für eine optimale Bewertung deiner Angelegenheit doch noch einiges mehr wissen, als du für notwendig erachtest.
Nun gut, dann sei es so.
schreibe mir doch mal ordentlich alles zusammen was du wissen willst/musst
Dann werde ich dir ebenso sauber antworten, eventuell noch übersichtlicher als in deinem ersten Kommentar
Und das auch noch komplett unbegründet?
nicht ganz; du hast eine ganz einfache Regel gebrochen; Paket war stark beschädigt, Annahme verweigern. Über diese Beschädigung hast garantiert keinen Nachweis, das wurde auch nicht am Frachtbrief vermerkt und vom Boten unterschrieben.
der Schaden wird DIR angelastet
tja - dann auch wieder Fehler- per Foto dokumentieren - das dem Händler mitteilen
Aha und das würde seine Aussage ändern oder wie? Das nächste mal mehr Hirn bitte
Das nächste mal mehr Hirn bitte
das schreibt der Richtige; … wer sich nicht an die Regeln hält muss die Konsequenzen tragen
Wer sich mit dem Recht nicht auskennt sollte sein Mund halten
Du hättest die zerrissene Packung gar nicht annehmen sollen.
Siehe oben, die Frage ist bearbeitet :)
Nein nein moment, die Verpackung der Hugo Boss Uhr und nicht das Paket selbst! Ich muss wohl nochmal die Frage bearbeiten