Ebay Kleinanzeige: Habe mich auf Kauf geeinigt, möchte die Ware aber doch nicht. Kann ich einfach zurücktreten oder ist das jetzt ein wirksamer Kaufvertrag?

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Grundsätzlich gilt: Gekauft ist gekauft und Veträge müssen erfüllt werden. Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen (§ 433 BGB), der den Verkäufer verpflichtet, dir den Laptop zu übergeben und übereignen, und der dich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht kommt - nach deinen Schilderungen - nicht in Betracht. Die entscheidende Frage ist hier: Ist das Ganze ein privater Kauf oder hast du als Verbraucher den Laptop von einem Unternehmer gekauft? In letzterem Fall bestünde für dich (im Regelfall) ein Widerrufsrecht, wenn du den Kauf im Internet oder telefonisch getätigt hast (sog. Fernabsatzvertrag).

Liegen also unten folgende Voraussetzungen vor, so hast du Glück gehabt und kannst den Vertrag widerrufen:

  • Du hast als Verbraucher (dh für dich privat) mit einem Unternehmer den Vertrag geschlossen.
  • Der Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag, dh ihr habt den Vertrag beispielsweise über das Internet geschlossen.
  • Es liegt kein Ausschlussgrund für ein Widerrufsrecht vor (zB der Laptop wurde extra für dich nach deinen Wünschen angefertigt).

Um genaueres sagen zu können, müsste man die Details kennen.

Hast du kein Widerrufsrecht, so bleibt der Vertrag bestehen. Du musst ihn erfüllen, dh du musst den Kaufpreis bezahlen. Der Verkäufer kann auf Erfüllung, also auf Zahlung des Kaufpreises, klagen. Auf eine Klage solltest du dich nicht einlassen, sondern die Sache vorher regeln. Denn vor Gericht würdest du sehr wahrscheinlich verlieren - und das würde für dich noch einmal deutlich teurer werden.

Mein Vorschlag: Ich kann mir gut vorstellen, dass es für eine Studentin schwierig ist, noch einmal an so viel Geld zu kommen, wenn man das schon für einen anderen PC ausgegeben hat. Daher hätte ich zwei Ideen, wie du mit der Situation am besten klar kommen könntest:

  • Du suchst in deinem Bekanntenkreis eine Person, die einen Laptop kaufen möchte. Dann verkaufst du dieser Person den Laptop des Verkäufers einfach weiter. Idealerweise lässt du dir von dem Bekannten den Laptop erst bezahlen, damit du ihn dann beim Verkäufer bezahlen kannst.
  • Du leihst dir in deinem Bekanntenkreis Geld, um den Laptop zu bezahlen. Nachdem du das erst einmal geregelt hast, versuchst du, den Laptop wieder loszuwerden und zu verkaufen (zB über eBay Kleinanzeigen oder ähnliches).

In beiden Fällen könnte es natürlich ein wenig dauern, bis du das nötige Geld beschafft hast, um den Laptop zu bezahlen. Daher würde ich dir vorschlagen, dich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihm zunächst die deutliche Bereitschaft zu zeigen, den Laptop möglichst schnell zu bezahlen. Du kannst ihm deine Situation erklären und ihn bitten, ein wenig Geduld zu haben, damit du überhaupt die Möglichkeit hast, den Kaufpreis zu zahlen. Schließlich hat er vor allem ein Interesse daran, den Kaufpreis zu erhalten. Das klappt sicherlich schneller, wenn er dir einen Aufschub gewährt als wenn er direkt klagt.

Theoretisch bist du an den Vertrag gebunden und er könnte dich erfolgreich verklagen.

Praktisch ist dies mehr als unwahrscheinlich und er wird sich einen anderen Käufer suchen. ( Außer es geht um einen Preis von 200€+)

Streiche "Theoretisch", Setze "Praktisch"

@ZuumZuum

Da stimme ich nicht zu. Die meisten Leute werden nicht für ein paar Euro bei Gericht in Vorleistung gehen, in der Hoffnung dann zu gewinnen.

Es geht um einen Laptop und wir hatten uns auf 1.000 € geeinigt. Und er meint er habe eine Rechtschutzversicherung. Ich nicht..aber kann er mich dazu zwingen es zu kaufen oder müsste ich dann nur einen Schadenersatz zahlen, weil er wegen mir das Gerät vllt erst später los wird? Ich kann es mir nämlich wirklich nicht leisten und hatte mein Budget falsch kalkuliert. Ich habe Angst, dass jetzt auch noch hohe Anwaltskosten auf mich zukommen. Ich bin aber Studentin und habe quasi kein Einkommen.

@mervy

Wenn er in diesem Fall eure Gespräche schriftlich hat und du mit dem Vertrag einverstanden warst, dann kann er tatsächlich seinen Anspruch durchsetzen und das wird dann noch wesentlich teurer.

In diesem Fall wirst du zu deiner Zusage stehen müssen.

Aber was ist, wenn ich den Vertrag anfechten will? Dass ich mich geirrt habe und ein anderes Gerät kaufen wollte. Ich hab mir jetzt schon einen anderen PC gekauft und kann nicht einfach nochmal 1.000 € herzaubern. :(

@mervy

Selbst wenn du damit durchkommen würdest, wärst du dem Verkäufer gegenüber schadenersatzpflichtig. Wenn er den Rechner jetzt nur noch für 500€ verkaufen kann, dann kann er sich die anderen 500€ von dir holen. 

Wieso kaufst du einen anderen Laptop, wenn du bereits dem ersten zugesagt hast ?

Jawohl, das kann er, ein mündlicher Kaufvertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Man nennt das im Juristendeutsch "beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung".

Und ich habe keine Möglichkeit zurückzutreten? Was ist, wenn ich es wirklich nicht kaufen will. Werde ich dazu gezwungen es zu bezahlen oder kann ich einfach einen "Schadenersatz" zahlen?