Abgezogen bei Ebay Kleinanzeigen: Flasche Ware, passendes Gewicht?
Ich habe etwas bei Ebay Kleinanzeigen gekauft für 50 Euro und mir wurde ein Paket geschickt. Größe vom Paket passt, Gewicht passt, nur der Inhalt ist leider komplett fehlerhaft. Der Verkäufer hat anscheinend auch andere abgezogen. Und an alle, die auf mir rumhacken wollen: JA ich war nicht so schlau und habe per Freunde und Familie bezahlt.
Meine Frage: Würde es überhaupt was bringen, wenn ich es zur Anzeige bringe ? Mir geht es um den juristischen Aspekt. Ob Paypal oder Ebay die IP rausrückt ist die eine Sache. Und mir ist klar, dass der Verkäufer sich Strafbar gemacht hat.
Mir geht es viel mehr darum, dass vom Prinzip ich ja nachweisen muss, dass in dem Paket die Ware nicht drinn war. Am Ende kann der Typ doch einfach mir genau so vorwerfen, dass ich nur so tue und die Waren drinne war.
4 Antworten
Anzeige bringt etwas, vor allem wenn du nicht das einzige Opfer bist. Vielleicht hast du ja auch einen Zeugen beim auspacken gehabt?
Mach ist inneren Fall.
Durch Deine Zahlung per PayPal Family & Friends hast Du ein Geldgeschenk gemacht, das nur für ein Familienmitglied oder einen Freund gedacht ist.
PayPal wird Dir wegen Deines Verstoßes gegen deren Nutzungsbedingungen deshalb auch in keinster Weise helfen, die können Dich deswegen sogar rausschmeißen.
Und eBay Kleinanzeigen hilft Dir ebenfalls nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.
Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber dann hast Du noch längst nicht Dein Geld zurück:
Das darfst Du nämlich anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.
Du hast doch einen Zeugen beim Auspacken des Paketes gehabt.
frag erst beim Verkäufer mal nach, ob er versehentlich das falsche geschickt hat. Wenn nein, kannst du ihn immer noch Anzeigen. Paypal wird dich dann aber vermutlich auf Lebenszeit sperren.
Würde es überhaupt was bringen, wenn ich es zur Anzeige bringe ?
Ja, vor allen dann wenn schon bereits andere Anzeigen ebenfalls vorliegen.
Als erstes natürlich die Ware wegen Falschlieferung reklamieren und auf die bestellte Ware bedtehen.