Verarscht bei der Wohnungssuche?
Ich möchte wissen ob ich rechtlich gegen folgendes szenario vorgehen kann.
Ich war bei einer wohnungsbesichtigung. der typ hat mich 2 tage später angerufen und gesagt ich darf die wohnung beziehen. gestern ruft mich sone tante von der zuständigen wohngesselschaft(oder sowas ähnliches) an und bittet mich zu einem gespräch zu ihr weil vorher nicht bekannt war dass ich momentan in einer betreuten wohngemeinschaft lebe. da ich kein betreuungsbedarf habe und sehr selbstständg bin muss und will ich hier raus und brauche deshalb eine wohnung. jetzt der hammer:
da es schonmal probleme mit menschen gab die aus betreuten wohngemeinschaften in eigene wohnungen gezogen sind ( miete verfeiern gegangen , lärmbelästigung etc. ) ist man sich nicht sicher ob ich die wohnung doch b eziehen darf. es werden also probleme mit menschen, die NICHTS mit mir zu tun haben, auf mich projeziert. man unterstellt mir ich würde meine miete verfeiern gehen oder meine nachbarn belästigen, ohne jeglichen logischen anhaltspunkt.
meine jetzige noch betreuerin war wortlos und empfand das als bodenlose frechheit, vorallem weil die betreuer meiner wohngemeinschaft regelmäßig klienten in wohnungen eben dieser wohngesselschaft vermittelt und es noch NIE zu negativer resonanz kam.
sollte ich die wohnung trotz zusage jetzt doch nicht mehr bekommen, was ja logischer weise durch unterstellung und erfahrungsbasierten vorurteilen passieren müsste, kann ich da rechtlich gegen vorgehen ?
mir ist es ehrlich total egal wer was über mich denkt und wer mir was an den kopf wirft, aber sobald mir unterstellungen die wohnsituation entreißen können, kann ich dann nicht rechtlich dagegen vorgehen ?
5 Antworten
Die mündliche Zusage ist noch kein Vertrag.
Auch, wenn es enttäuschend und bitter ist, dann doch wieder zurückgestellt worden zu sein, Du wirst rein rechtlich vermutlich nichts erwirken.
Notfalls würde es "der Typ" vermutlich auch abstreiten, Dir die Wohnung bereits fest zugesagt zu haben, Beweise / Zeugen für das Gespräch hast Du vermutlich keine.
Dass Menschen mit entsprechendem Hintergrund benachteiligt werden, weil andere "Artgenossen" den Schnitt versauen, ist leider kein Einzelfall.
Das ist natürlich mehr als ärgerlich und ich verstehe, dass sich das aufregt.
Allerdings ist es so, dass sich der Vermieter, aussuchen kann, wem er die Wohnung gibt. Wenn man sie dir nicht geben will, braucht es dazu eigentlich nicht einmal einen Grund.
Der Vermieter könnte genauso gut sagen, du kriegst die Wohnung hält nicht oder deine Ohren gefallen mir nicht. Dagegen kannst du dann nichts tun...
Was der "Typ" sagt ist egal. Was die Wohnungsgesellschaft sagt nicht.
Ich hab es jetzt auch nicht so verstanden das sie dir vorwirft das du dies alles tun würdest aber wenn man schon sehr oft schlechte Erfahrungen gemacht hat dann wendet man sich von sowas automatisch ab. War für mich damals auch schwer eine Wohnung zu finden nur weil viele die gerade zum ersten mal wo einziehen kein Geld mehr für Miete hatten oder zu laut sind oder oder oder. Kann man nichts gegen machen
der Vermieter entscheidet, wer rein darf, und wer draußen bleibt...
DU hast da überhaupt keinen Anspruch, egal wie du dich führst... falls du die Wohnung nicht bekommst, kannst du dir das "rechtlich dagegen vorgehen" sparen...
du hast da KEINE Chance
Wenn es Dir wichtig ist,Du ggf.einen Schadenersatz geltend machen kannst,geh sofort zum Anwalt.
Aber,bitte unaufgeregt,denn das bringt Dir leider gar nichts.
Es wird die Behauptung aufgestellt werden,das man Deinen Betreuungsbedarf nicht einschätzen konnte und den Hausfrieden von vornherein sicher stellen muß.
Hier solltest Du eine ärztliche / bzw.therapeutisch klare Aussage vorlegen können.
Klar ist,das ohne zu hinterfragen das Handeln der Hausverwaltungsgesellschaft diskriminierend ist.
Klar ist aber auch,das es Menschen gibt,die aufgrund größerer Defizite im B.W .untergebracht sind,eben weil diese gesundheitliche,körperliche und /oder geistige Defizite haben,die in einer "freien" Wohnung nicht zurecht kommen (können).
Die Einzelfallprüfung,mögliche Hilfestellungen von Nachbarn,Freunden,Familie muß aber erfolgen.
Nur ein versierter Anwalt wird da einen entsprechenden Schriftsatz anfertigen können.
Und da muß der Anwalt ansetzen.Auch gilt es zu prüfen,ob der Makler,bzw.Eigentümer selbst schon eine Art Vorvertrag,Handschlag geschlossen hat und Ihm Versäumnisse vorzuwerfen sind.ich würde das bejahen.Wo wohnen Sie jetzt? Wäre eine Frage des normalen Vorgespräches.Auf die Antwort im Betreuten Wohnen....würde ich eine ganz normale Unterhaltung führen,und würde ggf.keine ! Zusage per Handschalg machen.
Ein Anwalt würde höchstens helfen, wenn es eine schriftliche Absage mit der Begründung "weil aus betreutem Wohnen" geben würde.
Die wird es aber nicht geben.