Eigenbedarf rechtens?

11 Antworten

Mein Vermieter möchte Eigenbedarf anmelden.

Was er möchte, ist uninteressant. Er muss schriftlich wegen Eigenbedarf kündigen und die Kündigung ausführlich begründen und erläutern. Der Bedarf muss aktuell gegeben sein und nicht in der Zukunft.

Sobald du das Schriftstück erhalten hast, stell eine Kopie ein. Da erst kann abschließend beurteilt werden, ob die Kdg. überhaupt rechtswirksam ist.

Ja, das ist rechtlich möglich. Ob das in deinem konkreten Fall wirksam ist, wird dann davon abhängen, was in der Kündigung genau als Begründung drin steht. Im Zweifel kannst die die Kündigung von einem Anwalt prüfen lassen, sobald du sie bekommen hast.

Wenn das andere 3 Familien sind und der andere Single ist länger da, find ich es richtig, wenn du gehen musst.

Dass man als Hausbesitzer seinem Sohn eine Wohnung geben möchte, ist ja normal.

Das ist die Beschreibung von Eigenbedarf, das wird so funktionieren. Such dir eine andere Wohnung, fang gleich an.

Wenn du raus bis, kommt ein paar Wochen später und kontrolliere alles.

Sprich mal mit den Nachbarn, nicht das alle so ein Schreiben haben ?!?

Hört sich für mich so an als ob du die Arschkarte gezogen hast!