Zusammenlegung eines Grundbucheintrags für 2 Wohnungen?

2 Antworten

Dafür muss die Teilungserklärung geändert werden. Dem müssen alle Miteigentümer der Wohnanlage in notarieller Form zustimmen. Ggf. muss auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert werden. Das ist recht aufwändig, aber nicht unmöglich. Zu den Kosten gibt jedes Notariat Auskunft.

Hallo,

die durch die Zusammenlegung entstehenden Kosten dürften die Vorteile deutlich übersteigen. Ich würde es so lassen.