Verträge Eingliederungshilfe?

2 Antworten

Wenn das so in deinem Mietvertrag steht, gilt das auch.

Im Mietvertrag steht drinnen, dass ABW und Mietvertrag zusammengehören, so dass ich Wohnung verlassen muss, wenn ich ABW verlasse.

das kann mietvertraglich so geregelt sein und dann wäre es auch zulässig. wenn der eine anbieter des ambulant betreuten wohnens (abw) die wohnung nur mit der ambulanten betreuung anbietet, ist das nun mal so.