Muss ich Miete zahlen für eine Wohnung, in der ich nicht wohne?

18 Antworten

Nein, ihr nicht, aber dem Vermieter. Wenn sie nichts an den Vermieter bezahlt, wird der Vermieter von Dir sogar die ganze Miete einfordern. Insofern solltest Du froh sein, wenn Du nur die Hälfte zahlen musst.

Wenn sie nichts an den Vermieter zahlen würde oder nur die Hälfte, käme es nach ca. 2 bis 4 Monaten zu einer fristlosen Kündigung und der Mietvertrag wäre komplett beendet. Würdest Du das wollen?

Du könntest Dich also jetzt auch querlegen in der Hoffnung, das sich auf diese Weise das Problem komplett löst. Wäre das dann fair? Vor allem, wenn Eure gemeinsamen Kinder dort wohnen? Sie brauchen ein Dach über dem Kopf!

Sie verdient mehr als ich, wir haben keine Kinder und sie kann die Wohnung ohne Probleme selbst bezahlen und hat mehr Geld übrig als ich.

@Hollory

Also zahlst Du ab jetzt keine Mietbeteiligung mehr. Will sie die Wohnung halten, muss sie wohl oder übel die Wohnung selbst komplett bezahlen. Will sie irgendwann von Dir einen Anteil erstattet, kann das Teil des Scheidungsverfahrens sein und da geht es noch um ganz andere Sachen, sodass das dann wohl irgendwo rein verhandelt wird.

Da sie die Wohnung behalten will, wird sie wohl die Miete weiterhin voll zahlen.

Muss ich Miete zahlen für eine Wohnung, in der ich nicht wohne?

Das kommt darauf an, wie dein Auszug geregelt wurde.

Zunächst: Im Regelfall haben die Eheleute die Mietwohnung gemeinsam angemietet. In diesem Fall haften sie als Gesamtschuldner nach § 426 Abs.1 BGB dem Vermieter gegenüber für die Miete. Der Vermieter kann jeden der Mieter in vollem Umfang für die Miete haftbar machen.

Nun zu deiner Frage der Regelung zur Miete im Innenverhältnis: Die hängt davon ab, ob der Auszug eine gemeinsame Entscheidung war. Im Innenverhältnis schuldet jedoch jeder Noch-Ehegatte nur die Hälfte der Miete nach seinem Nutzungsanteil.

War der verbleibende Ehegatte mit dem Auszug des anderen nicht einverstanden, wird ihm die Wohnung aufgedrängt. In diesem Falle bleibt es für die Dauer einer angemessenen Überlegungsfrist von grundsätzlich 3 Monaten und einer sich hieran anschließenden ordentlichen Kündigungsfrist bei der anteiligen Kostentragung beider Ehegatten.

Will der verbleibende Ehegatte die Wohnung danach allerdings nicht kündigen, sondern weiterbewohnen, muss er die Miete spätestens nach Ablauf dieser Fristen auch alleine tragen. Spätestens jetzt muss sie der verbleibende M erklären: Entlassung des Auszugswilligen aus dem Vertrag und damit Kostenhaftung der Ehewohnung, was Zustimmung des VM voraussetzt oder eine gemeinsame Kündigung zu unterschrieben und sich ebenfalls etwas anderes suchen. Eine Weigerung zu gemeinsamer Kündigung kann der scheidende M durch Klage beim Amtsgericht erzwingen.

Waren sich beide Eheleute einig, dass eine räumliche Trennung vorgenommen werden soll und einer auszog sowie die Wohnung gekündigt wird, um ihn aus gesamtschudnerischer Haftung zu entlassen, haften zwar immer noch beide Ehegatten für die Miete. Allerdings ist dem noch verbleibenden Ehegatten nur die Hälfte der Differenz zu der Miete zu erstatten, die dieser für eine seinen Wohnbedürfnissen entsprechende neue Wohnung bezahlen würde. Beträgt die Miete der Ehewohnung etwa 800.00 € und die Miete der neuen Wohnung 330,00 €, müsste der bereits ausgezogene Ehegatte die Hälfte der Differenz, also 135,00 € an den verbleibenden M der Ehewohnung bezahlen.

Die Verbrauchskosten trägt übrigens der in der Wohnung verbleibende Ehegatte allein.

G imager761

Wundert mich, dass es noch keiner geschrieben hat, trotz ja grundsätzlich schon mal richtiger Antworten. In einem solchen Fall bleibt nur der Klageweg. Du kannst die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung prinzipiell einklagen. Die genaueren Abläufe kannst du diesbezüglich mal googeln.

Was Sie da unteinander glauben regeln zu müssen, ist eine Seite der Medaille, die andere ist Ihre Solidarhaftung aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter.

Der kann sich bei Nicht- oder nicht vollständiger Zahlung mit Pfändungen an den halten, der ihm dafür geeignet erscheint.

Wollen Sie aus der Nummer raus, dann müssen beide gemeinsam den Mietvertrag kündigen.

Stimmt die Mitverpflichtete der Kündigung nicht zu, so können Sie erfolgreich darauf vor Gericht klagen.

was Deine Frau will, ist zunächst mal unerheblich.

Der Vermieter hat Anspruch auf Mietzahlung. Bei einem gemeinsam abgeschlossenen MIetvertrag haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, er kann sich die Miete von jedem der Vertragspartner holen.

Tip: Setzt Euch alle 3 an einen Tisch und schließt einen Änderungsvertrag, durch den Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst.

ja, das problem ist, dass es gar nicht im interesse der beiden anderen liegt, ihn zu entlassen

die ex bekommt die halbe miete von ihm und der vermieter hat 2, die haften, nicht nur die ex

die werden das beide gar nicht wollen, dass er entlassen wird

@SPD45Prozent

Das ist eine Annahme.

Der Fragesteller könnte natürlich auf Risiko gehen und der Ehefrau nix zahlen. Wenn der Vermieter mahnt, könnte er ihm erstmal schreiben "halten Sie sich an die Bewohnerin / Nutzerin der Mietsache" und schauen, was passiert.

Er könnte aber auch auf Kündigungszustimmung klagen. Viele Wege sind möglich.