Häuser, Wohnungen mit Bargeld bezahlen?

5 Antworten

Man kann eine Schuld am Ende immer mit Hilfe des gesetzlichen Zahlungsmittels begleichen. In Deutschland sind die auf Euro lautenden Banknoten das gesetzliche Zahlungsmittel. Siehe Bundesbankgesetz §14.

Ja. Das kann man. Passiert auch hin und wieder. Warum auch nicht? Nur wird man dann Nachfragen zu beantworten haben über die Quellen des Geldes. Der Notar muss den Verkauf ja nicht nur dokumentieren sondern die Daten z. B. an die Steuerbehörden weitergeben. Und dann muss man die legale Herkunft des Geldes nachweisen können, sonst wird man Probleme bekommen.

Wenn der Notar den Verdacht hat, dass das Geld nicht "sauber" - also legal erworben und versteuert - ist, muss er das nach dem Geldwäschegesetz melden.

Ab einer Barzahlung von 15.000,00 € ist der Notar verpflichtet, Meldung nach dem Geldwäschegesetz zu machen, erst Recht, wenn es im die Barzahlung eines hohen Kaufpreises geht.

Inzwischen gibt es ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche. Daher wird jede Bank bei einer Einzahlung von mehr als 15.000,00 € fragen müssen, woher das Geld stammt. Und da gilt erst Recht, wenn Du ein Haus kaufst und dann 200.00,00 € oder so bar hinblätterst. Da wird der Verkäufer stutzig werden und, wenn er die Gesetzeslage kennt, die Polizei einschalten. Diese Art der Barzahlung ist nämlich auch in Deutschland mehr als verdächtig.

Wo ist dasProblem? Der Euro ist gültiges Zahlungsmittel.

Ob die anderen blöd gucken,wenn Du mit nem Koffer voll lGeld die erworbene Immobilie bezahlen willst, das ist ne andere Sache.

Du kannst bis zu 15 000.--€ in bar bezahlen. Ist die Summe höher ,wird nachgefragt, woher das Geld kommt. Du könntest in Teilbeträgen von 15 000.--€ zeitlich versetzt, solange bar bezahlen, bis der Kaufpreis abgegolten ist.

Frage ist eben, ob da jemand mitmacht.

Man will mit diesem Limit eben der Geldwäsche vorbeugen.