Vater sperrt Tochter ins Zimmer ( schliesst ab) ist das nicht Verboten?

10 Antworten

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Ist das nicht auch Freiheitsberaubung? Sie durfte ja nichtmal trinken ; und konnte sich schwer beruhigen. ( Kam Sonntags dann auch nachhause )

Theoretisch schon.

Was hat er auf Video aufgenommen? Den kindlichen Ausraster (welcher alterstypisch ist, den man auch auf die Trennungssituation zurückführen könnte)? Oder wie er sie einsperrte?

Schau mal ob du irgendwie an das Video kommst. Ansonsten: Würde er das Video dem Jugendamt vorlegen, dann würde er sich selbst mit den Folgeproblemen zuschmeißen. Ich denke du weißt was ich meine.

Ganz ehrlich, ich würde mein Kind nach einer solchen Aktion nimmer zu ihm lassen (das einsperren). Nötigenfalls eine neue Umgangsregelung anstreben. Wäre ja auch in seinem Sinne, wie ich das verstand? Dein Kind muss sich erst mal wieder fassen, vor allem Vertrauen finden. Vertrauen zum gewohnten Alltag, Sicherheit bei und durch dich finden.

An das Video werde ich nicht kommen .. werde ihn ja jetzt auch erstmal nicht mehr sehn , sie will ja auch nicht mehr hin , was ich verstehe.

Ich bin auch noch ganz durcheinander , ich weis nicht ob ich lieber zum Anwalt gehen soll deswegen.

Natürlich ist das verboten! Das muss gemeldet werden und ihm muss das Sorgerecht entzogen werden.. fertig!

Ich war ja vor Gericht wegen dem Alleinigem Sorgerecht ; da kam er nichtmal zum Termin und trz sagte der Richter ist besser wenn wir es beide haben.

Er holt sie , seit seine neue Frau Schwanger ist nicht mehr ab und ruft auch nicht mehr an .

Das mit dem Einsperren finde ich so traurig , sie ist so ein liebes mädchen , und sie ist zickig ja - sie ist ein kind - und keine maschine ..

Jugendamt weis das , ich hatte mit denen geredet , die meinten aber - ich solle mit ihm sprechen ..

Also soviel weiter geholfen haben die mir nicht -

Ich war ja jetzt in der Hoffnung das es freiheitsberaubung ist - das er mal aufwacht was er ihr antut

Och joh, mal halblang.

Wenn Du nun Deiner Tochter verbietest, jetzt um diese Zeit raus zu gehen, wenn sie möchte (und was hab ich hier gelesen, länger als ein Vaterunser.... aua! ... und laut Gesetz, wo zum Geier soll das bitt stehen????), ist das dann nicht Freiheitsberaubung?

Wenn eine Lehrkraft einem Kind das Rausgehen aus dem Klassenzimmer verbietet und zudem für ganze 45 Minuten Essen und Trinken, ist das dann auch Freiheitsberaubung?

(Und nein, das ist nichts anderes...)

Also kann so schonmal nicht ganz sein.

Strafbar war es eigentlich nicht, wenn sie nicht über Stunden darin gefangen gehalten wurde (und Folter schon gleich gar nicht).

Dein Töcherlein hat halt mal rumgezickt, kommt vor, also ich schicke meine dann auch auf ihr Zimmer. Abgeschlossen hab ich noch niemals, aber ihr verboten, wieder raus zu kommen, klappte auch so, bis sie von selbst dann doch kam und sich entschudigte. Irgendwie muss man schon ein Mittel haben, um eine klare Grenze aufzuzeigen, bis hierher und nicht weiter!

Stuhlkreise einzurichten ist nicht immer ein Mittel, einer kleinen wütenden, türenknallenden jungen Dame beizukommen, man muß man vielleicht auch einfach mal zeigen, wo genau die Grenze ist und dass sie auf der anderen Seite dieser Grenze absolut nichts verloren hat und die jetzt auch nicht verschoben wird. Punkt aus!

Das Abschließen, das war vielleicht etwas daneben, es sei denn, als letztes Mittel, je nach Grad ihres Wutausbruches, ginge aber auch mit anderen Mitteln, dem Ignorieren z.B. Spielen macht nur Spaß, wenn zwei spielen, wenn einer dann plötzlich gar nicht da ist, fällt der andere ins Leere. So wärs vermutlich besser gewesen, ok.

Und eswegen macht das JUgendamt auch nichts, weil man schon dazu neigt in jüngerer Zeit, Bagatellen hochzuschaukeln. Also wenn der der Kleinen jetzt ein paar geknallt hätte, gut und schön. Aber andersum, hätte er sie toben lassen sollen?

Hallo,

das Video ist ein guter Beweis, dass er nicht richtig gehandelt hat.

Man darf niemanden einsperren, das ist Freiheitsberaubung! Kinder können davon schwere Ängste, Panikattacken und psychische Störungen davon bekommen. Das bemerkst du ja jetzt schon, am Licht anlassen und Türe auflassen.

Der Vater kann überhaupt nicht mit deiner Tochter umgehen, das Kind gehört nicht in seine Obhut. Unternimm etwas beim Jugendamt oder fordere es richterlich ein. Kleine Mädchen sind manchmal zickig, das kann auch von der Trennung kommen, das Kind kann nichts dafür und wird bestraft!!!