Darf ein Teil der Unterhaltszahlung auf ein vorhandenes Sparkonto des Kind überwiesen werden

4 Antworten

Lieber Ralf, ich kann Deinen Frust verstehen, doch leider sieht die Rechtslage anders aus.

Aus dem Unterhalt sollen die täglichen Dinge des Lebens bezahlt werden, die das Kind benötigt. Dazu zählt auch der Mietanteil mit seinen Nebenkosten, Essen und Kleidung. Taschengeld ist eine freiwillige Gabe und im Gesetz nicht verankert. Ebenso hat kein Kind das Recht auf private Fortbildung wie z.B. Musikunterricht, Reitunterricht etc. So lange Dein Kind ordentlich gekleidet ist, genug zu essen bekommt und sauber ist, wird das Jugendamt nichts machen.

Wenn Du möchtest, dass Deine Tochter Extras bekommt, dann musst Du diese extra aus Deinem verbleibenden Einkommen zahlen.

Du hast mich irgendwie falsch verstanden.Meine EX hat 2 weiter Kinder mit ihrem neuen Ehemann und du findest das richtig das eins der Kinder die Musikschule bezahlt bekommt wo meine Tochte die im selben haus wohnt das Reiten verwehrt wird...Es sind keine extras die ich für meine Tochter wünsche sondern nur das recht das Sie vom Unterhalt das ich zahle was erhält. Nicht böse sein.Natürlich bin ich Frustiert, aber das liegt nur darin das hier mit zweierlei Maß gerechnet wird. Eine Fam. die von Harz 4 lebt bekommt nicht die höhe des Unterhalt für ein Kind ,das was ich an mein Kind zahle...und die kommen auch damit aus. zb. Unterhalt was ich zahle 344,-€ bei Harz4 bekommt nur 185,-€ zugesprochen....Findes du den nicht das ich mir für mein Kind ein wenig mehr verlangen kann...

@jara0567

Doch ich habe Dich schon richtig verstanden. Die beiden "neuen" Kinder mit dem jetzigen Mann Deiner Exfrau werden eindeutig bevorzugt. Das mag auch mit an dem neuen Mann liegen. Sicherlich ist es nicht gut für Deine Tochter, das Aschenputtel in der Familie zu sein, doch kannst Du nichts dagegen tun.

Deine Frage bezog sich darauf, ob Du verlangen kannst, dass ein Teil des Unterhaltes auf ein separates Sparbuch eingezahlt werden kann und somit nur Deiner Tochter zu Gute kommen kann. Nein, das kannst Du nicht.

@jara0567

bei hartz vier müssen die väter die nicht zur bg gehören auch unterhalt bezahlen und auch in deiner höhe oder noch mehr. dieses geld wird dem bedarf gegengerechnet. das was du mehr zahlst an unterhalt bekommt das kind weniger an alg2 oder garnichts mehr. seinen anteil an miete, heizung, wasser, strom, lebensmittel muss es trotzdem zahlen. 344 sind also überhaupt nicht die welt. du kannst nichts verlangen, du kannst auch nichts fordern. die mutter bestimmt wofür das geld ausgegeben wird. vielleicht wird die musikschule von der gemeinde und unter dem passus von bildung- und teilhabeleistungen finanziert. für reiten reicht es aber nicht. hast du dir mal gedanken gemacht wie teuer reitstunden sind jeden monat? wenn du also willst das dein kind reitet, dann zahl die stunden und rede mit der mutter darüber.

Hallo Ralf. Der Unterhalt ist dazu da, dem Kind das Leben zu ermöglichen, ordentliche Kleidung zu tragen, gesundheitliche Versorgung zu erfahren, am kulturellen Leben teil zu haben, was zu essen und irgendwo zu wohnen. Das Geld ist nicht dazu da um, Kindern irgendwelche speziellen Wünsche zu erfüllen oder ein dickes Sparkonto anzulegen. Rechne Dir mal durch, was ein 5 Personenhaushalt monatlich kostet und rechne das auf das eine Kind aus. Ich habe das mal für meinen Exmann gemacht und herausgekommen sind für den einen Jungen alleine mehr als die 300 Euro, die er Unterhalt zahlt. Das Kind muss wohnen. Demnach wird allein schon die Miete durch 5 geteilt. Dazu gesellen sich noch die Wohnnebenkosten, GEZ, Müll, Strom, Telefon etc. Dann noch das Essen, die Schulsachen, mögliche Fahrkosten, Versicherungen, Tagespflege... bla bla bla. Du siehst, das ein Kind sehr viel Geld kostet. Wenn Du möchtest, dass das Kind mehr Geld bekommt, dann zahl den Mindestunterhalt und gib dem Kind den Rest auf ihr Konto als Taschengeld. Der Unterhalt wird von beiden Seiten getragen. Von der Mutter in Erzieherischen Maßnahmen und dass sie rund um die Uhr für das Kind da ist und vom nicht anwesenden Vater eben durch Geld. Anders kann der Vater die Mutter nach deutscher Gesetzeslage nicht unterstützen.

Hallo Tamuril! Ich zahle für mein Kind an Unterhalt 344,-€ meine Ex bekommt nochmal 185,-€ Kindergeld ,Dann sind wir doch weit über den Betrag den du angegeben hast. Ich möchte eben halt doch nur das meine Tochter Kleidung und ein Alter gerechtes Taschengeld erhält.Das muss doch drinne sein und was ich gemein finde das die beiden Kinder vom neuen Ehemann bevorzugt werden gegenüber meiner Tochter.Übriegens liegt das nicht immer an die Väter wenn man nicht für das Kind da sein kann.Ich Tel. mind. 2x mal die Woche mit meiner Tochter und Sie hat immer die möglichkeit zu mir zu kommen...Desweitern ist wie ich gesagt habe meine Tochter auf einer ganztagsschule dort gibts eine Kantine und ich finde das meine Tochter ein recht hat sich dort zu versorgen(Essensmarken kosten 1,50€ pro Tag)Oder ist das normal das sie dann Hungern soll...Fahrkosten werden bis auf 17€ p.Monat von der Stadt bezahlt(weiter weg bis zur Schule)Sparkonto dient doch dann nur damit meine Tochter sich mal selbst Kleidung kaufen kann mit 12 Jahren möchte das Kind keine Sachen die die Mutter ausgesucht hatt zu tragen...

@jara0567

von deinem unterhalt wurden aber schon 92 euro kindergeld abgezogen. somit bekommt sie nur 92 euro kindergeld rechnerisch gesehen vom betrag her. wenn du möchtest das dein kind taschengeld erhält, dann zahl ihr das. bekommt sie alg2 wird auch dies als einkommen angerechnet. ein kind von 12 jahren wird damit leben müssen das die eltern die sachen kaufen und wenn sie es sich nicht leisten können keine hosen im wert von 100 euro und dazugehörige schuhe für 180 euro kaufen können, sondern sachen im discounter für 4-5 euro gekauft werden die hose. wenn du mehr willst, wirst du es zahlen müssen.

@jara0567

Ich weiß, dass es nicht immer allein am Vater liegt, wenn der Vater nicht im Haus wohnt. Das habe ich auch nicht gesagt und ich wollte Dich auch nicht beschuldigen, deine Tochter verlassen zu haben. Aber die Gesetzeslage ist nun mal so, dass der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen lebt, seinen Teil der Erziehung und Unterhaltung des Kindes in Cash zahlt. Selbst wenn das Kind in einem Kinderheim wohnen würde, müsste Unterhalt entsprechend des Einkommens gezahlt werden. Und dann auch nicht an das Kind, sondern an die Einrichtung. Du musst doch nicht glauben, dass die Kinder, die dort untergebracht sind, und deren Eltern mehr verdienen, also mehr Unterhalt zahlen können, mehr davon haben. Nein, sie werden genauso behandelt, wie Kinder, die aus sozialschwachen Familien kommen und gar keinen Unterhalt bezahlen können. Außerdem halte ich es für übertrieben, dass dem Kind nur einmal im Jahr Schuhe zugestanden werden. Keine Mutter läßt ihr Kind im Winter bei Minusgraden mit Sandaletten herum laufen. Oder anders herum, im Sommer mit dicken Winterstiefeln. Kinder ramponieren ihre Schuhe derart, dass die auch nicht wirklich "vererbt" werden können.

Und ich habe überhaupt keinen Betrag angegeben. Ich habe geschrieben, dass alles zusammengerechnet, mehr kostet, als die 300 die der Vater zahlt. Außerdem spielt es überhaupt keine Rolle, wie viel der Vater verdient und bezahlt. Ob er nun 140 Euro oder 340 Euro zahlt. Er wird es an keiner Stelle erreichen, dass das Geld oder ein Teil des Geldes an das Kind gezahlt wird. Das Geld steht der Mutter zu, die das Kind allein groß kriegen muss. Wie sie das anstellt, ist ihre Sache.

Zu der Kantine: Wir haben das hier in unserer Familie auch durch. Ich halte das Schulessen auch für eine beinahe ideale Lösung, zumal ein Kind Mittags ein ausgewogenes Essen braucht. Aber wie ist das denn in der Praxis? Den Kindern wird das Essensgeld mit in die Schule gegeben, und dort auch bezahlt, aber gegessen wird dann doch nicht. Dann haben wir dem Jungen gesagt: "ok, iss nur in der Schule, wenn Du Nachmittagsunterricht hast." Aber selbst da war der Dönerladen um die Ecke beliebter. Als wir das erfuhren, haben wir ihm kein Geld mehr mitgegeben, sondern Stullen, die er dann auch lieber unter dem Bett verbuddelt hat, als sie zu verdauen. Wenn man Vollzeit arbeiten geht, hat man nicht wirkliche Kontrolle über die Ernährungsgewohnheiten des Kindes. Wir konnten dem Jungen nur noch eine warme Mahlzeit pro Tag zusichern, in dem wir abends kochten. Vielleicht ist es ja in dieser Familie auch so, dass abends gekocht wird, damit alle ein warmes Essen pro Tag haben. Zwei mal warm essen, wäre ja sowieso übertrieben. Und wenn die Mutter der Tochter keine Stullen macht, liegt das vielleicht daran, dass sie der Ansicht ist, die Göre sei nun alt genug, sich ihre Schulbrote selbst zu machen. Hungern muss das Kind sicherlich nicht.

Aber wenn Du sowieso mit dem Jugendamt redest, könntest Du dort versuchen zu beweisen, dass die Mutter das Kind nicht ausreichend versorgt. Dann könntest Du vor Gericht versuchen durchzusetzen, dass das Sorgerecht auf Dich übertragen wird.

@Tamuril

Hallo Ich danke dir für Antworten. Wir teilen uns das Sorgerecht.Sie hat das Aufenthaltbestimmungsrecht. Mit den Schuhen und anderen Sachen habe ich bisher mit meiner Mutter die Ausgaben geteilt.Jedoch da ich ab diesem Jahr 120,-€ mehr an Unterhalt zahlen soll.Habe ich einfach nur gedacht mann müsste das doch auch zum Teil dem kind zugute kommen lassen.Bisher ist Sie ja auch mit dem geld was ich gezahlt habe ausgekommen.Denn mein Einkommen steigt leider nicht so das ich ihr jetzt noch etwas zu steuern kann.Da ich auch ihrer Zahnspange bezahle bleibt mir leider nur noch der Eigenbedarf( 950,-€) damit kann ich meine Tochter nicht mehr finanziell helfen.Gespräche mit der Muttter sind ohne Erfolg,da Sie der Meinung ist alles richtig zu machen und ich nicht. Ach eine Sache noch wir haben ingesamt zusammen 3 Kinder und die 2 anderen sind schon aus dem haus.Das haben wir noch gemeinsam geschafft....

Ich kann deinen Frust nur zu gut verstehen. Was die Ungerechtigkeit betrifft, das die anderen Kinder anscheinend mehr bekommen, da könntest du maximal an den Verstand und die Vernunft der Mutter appellieren. Rechtlich ist es tatsächlich so, das dein Unterhalt voll in die Familienkasse einfließt um dem Mädel die Wohn / Unterhaltskosten + Kleidung und sonstige Ausgaben für den täglichen Bedarf zu finanzieren. Die Mutter ist nicht verpflichtet dir Rechenschaft abzulegen oder gar de Kassenzettel für den Verbleib des Geldes vorzulegen. Hast du denn die Möglichkeit mit der Mutter vernünftig zu sprechen? Möglich wäre doch das sie bereits einen Teil des Geldes spart.

Ansonsten bleibt dir natürlich immer das Gespräch mit dem Jugendamt, als kostenlose, unverbindliche Beratung. Auch wenn es keine rechtliche Grundlage gibt um deinen Wunsch durchzusetzen, wirken sie dennoch sehr oft vermittelnd und versuchen eine außergerichtliche Einigung zwischen Mutter & Vater zu finden - natürlich zum Wohle des Kindes. Ich könnte mir vorstellen das alleine solch Beratungstermin (vom Jugendamt angeordnet) manch eine Mutter wachrüttelt und sie sich plötzlich kompromissbereit zeigen.

`nein das darfst du nicht. du musst den unterhalt in voller höhe auf das konto zahlen, welches die kindesmutter dir angibt. wenn sie dem kind nur einmal im jahr schuhe billigt, dann ist das ihre sache. wenn das kind in der schule nicht isst, dann macht es keinen sinn essenmarken zu kaufen. es geht dich nichts an, dass regelt hier der betreuende elternteil im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. kinder haben auch kein recht auf taschengeld, dass ist ein irrglaube deinerseits. dafür ist der unterhalt nicht vorgesehen. die mutter gibt das geld so aus, wie sie es für richtig hält. das wird dir auch ein jugendamt sagen. wenn du möchtest das dein kind zum reitunterricht geht, dann zahle ihn und gut ist. wenn du das geld an deine tochter auf das konto überweist, dann wird die mutter das geld von dort wegholen oder dir das gehalt oder konto pfänden über den fehlenden betrag. sollte alg2 im spiel sein, dann wirst du sicher wissen das der unterhalt in voller höhe mit dem gesamten kindergeld als einkommen dem bedarf des kindes gegengerechnet wird.