Umgangsrecht verweigern auf Wunsch des Kindes?
Hallo. Der Vater meiner Tochter (4) hätte dieses Wochenende Umgang. Nun wurde unsere Tochter aber zu einer Geburtstagsfeier ihrer Großcousine eingeladen und auf die Frage ob das in Ordnung wäre antwortete er mit "Ja ist in Ordnung" Nun wird ihm allerdings die Tragweite bewusst da wir die Wochenenden nicht wie sonst einfach tauschen können da die Kleine das Wochenende darauf bei einer Wochenendsveranstaltung angemeldet ist. Das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir. Nun droht er mir mit rechtlichen Konsequenzen wenn ich den Umgang nicht zulasse. Meine Tochter hat sich aber gewünscht nur den Sonntag zum Papa zu gehen und Samstag zum Geburtstag. Diesen Wunsch möchte ich respektieren, er nicht. Kann er mir nun rein rechtlich irgendwas? Muss ich mein Kind, wie er meint, tatsächlich "zwingen" zu ihm zu gehen ganz normal??
13 Antworten
Hallo,
nein er kann dir gar nichts. Wenn er wegen so einer Lappalie zu einem Anwalt geht oder gar ein Gericht bemüht werden Sie ihn auslachen. Es handelt sich ja hier um eine Ausnahme, so was kann vorkommen.
Ich würde mein Kind nicht zwingen, wenn der Vater das nicht einsieht und dem Kind dadurch einen schönen Tag versaut ist er in meinen Augen nicht am Wohl des Kindes interessiert, sondern nur daran dir mal zu zeigen was er für eine vermeindliche Macht hat.
So was geht gar nicht!
Sorgerecht ist nicht mit der Umgangspflicht der Eltern und dem Umgangsrecht der Kinder durcheinander zu bringen.
Findet als Eltern eine vernünftige Lösung. Lösung eins: er bringt das Kind zum Geburtstag und holt sie ab.
Lösung zwei: zeitnah ein Ersatzwochenende zum Tauschen und von dir angeboten.
Und ja, der Vater kann sehr wohl bei Gericht um einen festen Umgangsplan klagen, der solche Absprachen dann von beiden Seiten nicht mehr möglich ist. Da kann sogar eine Ordnungsstrafe festgelegt werden usw.
Ja, es ist schön, dass du eurem Kind den Wunsch erfüllen möchtest, allerdings geht das dann irgendwann soweit, dass Tochter sagt, ich will nicht zur Schule. Was dann?
Ja kann er, und sollte er auch nutzen. Denn es ist sehr leicht eine Gehirnwäsche durch ein betreuendes Elternteil, machen überwiegend die Mütter., beim kl. Kind vorzunehmen. z. Bsp. dem Kind einreden es gibt was schöneres an gerad dem Tag, wo eigentlich der Papa angesagt ist!
Leider läuft Deine Argumentation auf eine Kontaktverweigerung hinaus, was nicht dem Wohl des Kindes entspricht.. der Elternpflicht ein vertrauensvolles Verhältnis zu beiden Eltern zube-/erhalten!...
ja, du mußt ihm das recht seine tochter zu sehen einräumen...eine vierjährige ist auch gar nicht im stande so weitreichende entscheidungen zu überblicken...
Warum kann der Kindesvater das Kind denn nicht zum Kindergeburtstag bringen.....??? Was spricht dagegen....(ist er die persona non grata, die dort unerwünscht ist?)