Was muß man beachten beim Umzug (tageweise) ins Studentenwohnheim?

3 Antworten

Üblicherweise haben Studierende in der elterlichen Wohnung nach wie vor ihren Hauptwohnsitz und am Studienort einen Nebenwohnsitz (diesbezüglich könnte sie auch die Verwaltung im Studentenwohnheim fragen). Bei den Versicherungen vermute ich, dass alles so bleibt wie bisher. Du solltest aber sicherheitshalber die einzelnen Versicherungen noch anrufen.

schleudermaxe  25.10.2021, 06:45

Wie geht das denn, am Meldegesetz vorbei den Zweitwohnsitz anmelden (und dann Zweitwohnungssteuer bezahlen)?

Wenn sie das Zimmer im Studentenwohnheim angemietet hat, ist sie doch nicht verpflichtet, dort 7 Tage in der Woche zu wohnen.

Der Unterhalt kann wegfallen, denn BAföG bzw. ein Stipendium geht vor.

Sie wohnt dort, also wird das der erste Wohnsitz, ob und welche Versicherungen nötig sind, hängt ab, welche jetzt schon bestehen, denn die bleiben doch meist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung