Untermiete ohne Gewinn trotzdem in der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

"Müssen" eigentlich schon, aber es nicht zu tun wäre vermutlich straffrei, da es nicht zur Steuerverkürzung führt.

Aber warum willst Du es nicht angeben? Mit einem vernünftigen Programm (und nein, Elster gehört nicht in diese Kategorie!) ist es ein Klacks, die Anlage V (wie Vermietung) zusätzlich auszufüllen. Hat aber einen großen Vorteil: Wenn Du dieses Jahr Deine zehn Euro Gewinn deklarierst, glaubt Dir das Finanzamt viel eher Deine Gewinnerzielungsabsicht, wenn sich im nächsten Jahr plötzlich ein paar Tausender Verlust ergeben und Du diese steuermindernd geltend machst.

Der Verlust entsteht z.B. dadurch, dass Dein Mieter zahlungsunfähig - oder auch nur unwillig - wird und es einige Zeit dauert, bis Du neu vermieten kannst.

Woher ich das weiß:Hobby