Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€
Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.
Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden?
Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?
Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen?
Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?
Ich danke euch schon mal fürs lesen
2 Antworten
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, erhält das Finanzamt automatisch eine Mitteilung vom Gewerbeamt. Du bekommst dann normalerweise einen Fragebogen vom Finanzamt und dir wird eine Steuernummer erteilt. Anscheinend ist bei dir etwas schief gelaufen.
Am besten gehst du noch einmal zu dem von dir erwähnten Steuerberater und lässt von ihm die Steuererklärungen und die Gewinnermittlungen erstellen.
Gehe zu diesem Steuerberater und besprich mit ihm, was gemacht werden muss. Er muss das wissen. Dann kann man Steuerklärungen erstellen und an das Finanzamt nachreichen.
Was du an betrieblichen Ausgaben und Einnahmen hattest, muss angegeben werden.Wenn dir Belege fehlen, welche du nicht mehr beschaffen kannst, dann werden diese Ausgaben auch nicht vom Finanzamt berücksichtigt.
Wenn das Finanzamt Kontoauszüge anfordert musst du diese vorlegen.
Was dich da beim Steuerberater kostet, das musst du mit ihm besprechen. Die Steuerberater haben Honorarsätze die sie in Anrechnung bringen, je nach Aufwand.
E Sitz aber dem Steuerberater freigestellt, ob er die Honorare die ihm zustehen berechnet, oder eben aufgrund einer Vereinbarung mit ihm, weniger berechnet.