Ich habe meine Wohnung nur 6 Monate vermietet - Wie trage ich das in die Steuererklärung ein?

5 Antworten

Du hast völlig recht...in der ganzen ANLAGE V gibt es keine Frage, ab bzw. bis zu welchem Zeitpunkt man vermietet hat. Auch die offiz. Anleitung gibt dazu nichts her (mglw. kann @schleudermaxe die Zeilennummer mal nachreichen, in der s.E. das Datum abgefragt wird).

Trägst du jetzt ohne weitere Stellungnahme nur die Zahlen für 6 Monate ein, könnte jeder Bearbeiter auch denken, du hast weiterhin für12 Monate vermietet aber die Miethöhe auf 50% reduziert.

Klarheit schafft m.E. daher nur, der Erklärung einen sep. Papierbogen beizufügen, indem du konkret darauf hinweist, dass sich alle Angaben nur auf die Mon. 1-6 beziehen und ab Juli keine Vermietung mehr erfolgt (alternativ eine Handnotiz an einer freien Stelle der Anl.V).

Damit dürfte auch sichergestellt sein, dass die geänderte Sachlage bei der mögl. Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigt wird.

füll einfach die anlage v&v aus, da kannst du alles schön angeben, du musst da gar nix erklären, da sind kästchen, daneben steht, was da rein muss

fertig

wurzlsepp668  04.12.2015, 09:16

Anlage V+V?

kenn ich nicht .....

die Anlage heißt nur "V"

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:17
@wurzlsepp668

vermietung und verpachtung, v+v

so nennen wir die hier, die wir schon groß sind

wurzlsepp668  04.12.2015, 09:25
@KevinRefutschi

auch wenn Du schon groß bist, es gibt kein amtliches Formular V+V

und ich bin auch schon groß und arbeite (ich mach sogar Steuererklärungen ...)

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:38
@wurzlsepp668

das ist sehr löblich von dir, ich arbeite nicht, ich lasse nur arbeiten

zb auch menschen, die meine steuern machen, für meine einnahmen aus v+v

du hast recht, man sagt einnahmen aus v+v, die anlage heißt nur v

aber ich muss das eh nicht wissen, ich muss nur das geld ausgeben, was deinesgleichen mir spart

schleudermaxe  04.12.2015, 09:36

...oh, ein Kenner? ... dann man her mit dem Ding, bisher galt:

Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Alnlage V angegeben werden, so jedenfalls mein Finanzamt.

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:40
@schleudermaxe

du kannst sie auch wurzelsepp oder schleudermaxe nennen, das spielt nicht so die rolle, solange du da alles brav einträgst oder eintragen lässt

Mieteinnahmena auf Seite 1 der Anlage V

Ausgaben auf Seite 2 der Anlage V (allerdings NUR für die vermietete Zeit!!)

... per Datum, welches ja genau aus diesen Gründen (Vermietung von - bis) so vorgesehen ist. Alles eigentlich ganz einfach.

Sie geben die erzeilten Mieteinnahmen an.