Steuererklärung? Leit-Steuererklärung?

4 Antworten

Natürlich musst du dann auch eine ESt.-Erklärung abgeben. Mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung alleine, kann das Finanzamt nichts anfangen

Natürlich musst du alle erforderlichen Steuerunterlagen im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung einreichen.

Denn die EÜR ist nur eine Anlage dazu.

Und im übrigen: es gibt Kein Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG. das ist aber wieder eine ganz andere Geschichte.

ähm, die EÜR ist BESTANDTEIL der Einkommensteuererklärung (oder der gesonderten Feststellung der Einkünfte)

oder der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte :) :)

Natürlich musst Du eine ESt-Erklärung abgeben. Die EÜR ist lediglich eine Anlage dazu; außerdem brauchst Du noch die USt-Erkllärung (auch als Kleinunternehmer). Und weil*s so lustig ist, musst Du das alles auch online übermitteln, Papierform ist in Deinem Fall nicht (mehr) erlaubt!

Bevor Du fragst: Ich bin - in Deinen Worten - ein "Steuer-Pro"; ich hab das gelernt und mach es seit über 40 Jahren.