Steuerberater möchte 600 € Vorschuß für kleine Steuererklärung

6 Antworten

Das wird dem Steuerberater wohl klar sein, deswegen auch der Vorschuss. Wer hat denn die Buchführung für deine selbständige Tätigkeit erstellt? Oder muss die auch noch von dem Steuerberater erledigt werden? Wie sind Deine Unterlagen sortiert? Ordentlich nach dem Datum oder durcheinander "in einem Schuhkarton"? Das sind die Punkte, die sich auf die Gebühr des Steuerberaters auswirken. Buchhalter können die Buchhaltung erledigen, dürfen aber keine Steuererklärungen ausfüllen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Steuererklärungen ausfüllen., aber nicht bei Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb.

Ja das ist so eine Sache mit der "kleinen Steuererklärung". Bei Deiner Selbständigkeit musst Du zumindes eine EÜR also Einnahmen-Ausgaben- Überschussrechnung machen. Ich masse mir nicht an zu beurteilen wie geordnet Deine Unterlagen sind. Hast Du beim Telefon an die Eigennutzung gedacht, das wären z.B. Einnahmen. Betreibst Du Deine Selbständigkeit aus Deinem eigenen Haus dann wären für den Sitz der Betriebsstätte, prozentual die Nebenkosten herauszurechnen. Oder betreibst Du Deine Selbständigkeit aus extra gemieteten Räumen, oder aus einer Mietwohnung? Alleine diese Überlegungen machen mehr als zwei Stunden aus. Such doch nach einer günstigeren Variante. Du könntest Deine Steuererklärung doch auch selbst machen, ein buchhalter darf das nicht, wegen dem Deutschen Steuerberatungsgesetz. LG

Der Preis richtet sich nach einem Katalog, aber Vorauszahlung ist mir neu. Vielleicht haben viele nicht bezahlt. Warum machst du das nicht selber. Du brauchst doch nur auf einem Zettel Einnahmen und Ausgaben (jeweils Netto +UST) aufrechnen, die Differenz ist dein Gewinn oder bei Mionus Verlust und der kommt in Anlage GSE bei der Steuer, die ausgerechnet UST kommt in die Umsatzsteuererklärung. Auf Grund der Gesetze wird sich aber normal niemand finden,außer ein befugter Steuerberater. Alles Gute

Wenn du fast keine Einnahmen hattest, brauchst du keinen Steuerberater. Eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung reicht doch völlig aus. Zusammen mit der ESt-Erklärung, Ust-Erklärung und GewSt-Erklärung einreichen und fertig ist das Ganze.

ohneglaichen 
Fragesteller
 16.09.2011, 13:18

Schön, aber ich hab das nie vorher gemacht, also alleine weiß ich nicht so richtig wo ich überhaupt Anfangen soll! Man weiß ja nie ob man das richtig macht oder etwas vergißt,etc. Also die Formulare habe ich per Post zugeschickt bekommen. Einmal Est, B501, Ust2A501, AnlEÜR801, FEKB511,und noch eins, AnlSt201. Also du meinst da würde es ausreichen wenn ich nur ein Formular, nämlich AnlEÜr801 ausfülle. Worher weißt du denn das? Gibt es sowas wie eine Info-Anlaufstelle, Finanzamtabteilung, Arbeitsagentur oder irgendwo die beim ausfüllen weiterhilft?

knalli  16.09.2011, 18:08
@ohneglaichen

Zur Not kannst du folgendes versuchen:

Mache das ohne die Vordrucke. Schreibe auf einem Blatt deine einahmen und Ausgaben auf, rechne den Gewinn aus.

Dann gibts du das ab als steuererklärung:

Das finanzamt muss dir auch in einer gewissen Weise helfen: Die werden den Rest der Steuerklärung dann selber machen, oder sich melden.

Dann hast du auf jeden Fall noch eine Schonfrist. Für die Zukunft wirst du aber wohl jemanden brauchen, der dir dabei hilft, weil du scheints ja gar keine ahnung zu haben.

Es ist absolut üblich, dass bei Neumandaten Abschläge in Rechnung gestellt werden.

Wenn du meinst, deine EÜR samt StE ist eher "einfach", warum machst du sie nicht selber?

Dass, was du meinst, dass an Arbeit anfällt, muss nicht mit der Realität übereinstimmen. Außerdem müssen Steuerberater nach einer Gebührenverordnung abrechnen.

Buchhalter dürfen keine StE/Jahresabschlüsse erstellen.