Müssen Einnahmen aus einem Minijob und Bafög in der Steuererklärung angegeben werden?

3 Antworten

Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.

Frag doch mal das zuständige Finanzamt direkt. Die haben Öffnungszeiten und auch ein Telefon!

Doch, das geht. Habe ich auch gemacht.

Ja wie gesagt: das mit dem Verlustvortrag sollte funktionieren. Frage betrifft nur die Einnahmen. Müssen die angesetzt werden?

Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.

Der BFH ist der Meinung, dass § 9 Abs. 6 EStG verfassungswidrig sei, daher liegt der Fall dem BVerfG zur Entscheidung vor (2 BvL 24/14).

Bis dahin sollte man auf einen ablehnenen Bescheid mit Einspruch und Antrag auf Aussetzung des Verfahrens reagieren.

Pauschal besteuerte Minijobs gehören nicht in die Einkommensteuererklärung. BAFöG ebenso wenig.

Und das auch obwohl die Einnahmen trotz dem 19er Einkünfte sind?

Das würde ja bedeuten dass ich trotz Bafög und Minijob nur Ausgaben eintragen muss 

@LauraG1996

Pauschalbesteuerung heißt eben pauschal. Der Arbeitgeber zahlt 2%, damit ist der Minijob steuerlich abgegolten.

Das bedeutet einerseits, die Einnahmen sind nicht zu erfassen, andererseits bedeutet es auch, dass der Minijob keine Werbungskosten produziert.

Fahrtkosten zu diesem oder Arbeitsmittel dürfen nicht in Abzug gebracht werden.

Bafög und Minijob gehören NICHT in die Steuererklärung.