Mieteinnahmen ohne Gewinn bei der Steuererklärung angeben?

6 Antworten

Ja, die Einkünfte aus Vermietung müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuerpflichtig ist der Überschuss, also der Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Auch ein Verlust kann dabei entstehen, welcher mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Bei der Vermietung an Angehörige schaut das Finanzamt aber ganz genau hin, z.B. ob die Mietzahlungen wie vertarglich vereinbart geleistet werden und ob der Mietvertrag an sich als fremdüblich anzuerkennen ist.

Zudem gilt die 66%-Grenze. Beträgt die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Miete, können Werbungskosten nur anteilig gegengerechnet werden.

Bei dem Darlehen sind auch nur die Zinsen als Werbungskosten abziehbar. Die Tilgung wird über die Abschreibung berücksichtigt.

Deine Hoffnung, dass sich Mieteinnahmen und Tilgung egalisieren, ist durch das Steuerrecht nicht gedeckt. Gegen die Mieteinnahmen kannst du Werbungskosten rechnen und deine Milchmädchenrechnung zeigt, dass du davon noch nie gehört hast. Du wirst dir die Arbeit schon selber machen müssen, da du für einen Steuerberater kein Geld ausgeben willst, und kosten könnte es auch was.

chucked 
Fragesteller
 04.03.2020, 20:26

Vielen Dank für deine unprofessionelle und unqualifizierte Anmerkungen, verbunden mit Mutmaßungen. Wenn ich solche Kommentare wie deine lesen möchte, brauche ich keine Gutefrage-Community, sondern kann mir selbst solche sinnlosen Kommentare geben, bzw. Google nutzen. Aber danke für deine Zeit!

Hinkelsteiner  04.03.2020, 22:18
@chucked

Ich kommentiere Steuerfragen schon gelegentlich und weiß ein wenig Bescheid. Schließlich mache ich es beruflich. ich merke sofort, wer nicht einen Hauch von Ahnung hat.

Über das deutsche Steuerrecht werden dicke Bücher geschrieben, einen Schnellkurs kann ich nicht leisten.

Nehme einfach ein Blatt Papier, ziehe mit einer Linie zwei Hälften, schreibe links deine Einnahmen und rechts deine Werbungskosten auf, nicht deine Ausgaben, die sind noch lange keine Werbungskosten. Google Werbungskosten und frage im Einzelnen hier nach. Etwas Mühe kann dir keiner ersparen. Das ist ungerecht im Leben, aber deswegen sind nicht die anderen schuld. Oder gehe zum Steuerberater!

Was Du mit den Mieteinnahmen machst ist doch völlig egal. Dass Du damit einen Kredit abbezahlst ist steuerlich "genauso" als ob Du dafür ein Auto kaufst.

Klar sind das Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung.

Wenn Du an einen Verwandten vermietest und die Miete extrem günstig ist, dann kann das Finanzamt auch sehr genau hinsehen.

Gib einfach die Einnahmen und die Aufwendungen an und gut.

Gruß

Tilgungsraten sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben, dafür hast du evtl. die Abschreibung (2 %). Auf dem Formblatt Vermietung und Verpachtung kannst du die Mieteinnahmen und die Betriebsausgaben in den dafür vorgesehenen Rubriken eintragen, Einnahmen abzüglich Ausgaben ergeben die zu versteuernden Mieterträge oder Mietverluste.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Helmuthk  05.03.2020, 12:13

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Die richtigen Bezeichnungen sind Einnahmen und Werbungskosten und niemals Betriebsausgaben.

mrlilienweg  05.03.2020, 12:46
@Helmuthk

Das kann man auch Wortglauberei nennen.

Helmuthk  05.03.2020, 15:03
@mrlilienweg

Erstens heißt es "Wortklauberei"

Und zweitens gibt es nun mal im Einkommensteuerecht bestimmte Begriffe für die ersten 3 und die weiteren 4 Einkunftsarten.