Steuererklärung: Wie doppelte Mietzahlung angeben?
Hallo,
ich verstehe nicht ganz, wie man doppelte Mietzahlungen bei einem berufsbedingten Umzug angibt.
Ich habe nämlich in meiner "alten" Wohnung noch Miete zahlen müssen, während ich am neuen Arbeitsort eine andere Wohnung bezogen habe.
Mein Steuerprogramm hat für den überlappenden Zeitraum beide Mietbeträge haben wollen...was ich nicht ganz nachvollziehe. Dachte, ich kann nur die Miete der alten Wohnung angeben.
Und zweite Frage: wie weise ich diese Kosten aus? Kontoauszüge? Quittung vom Vermieter?
Danke im Voraus für die Hilfe...
3 Antworten
Wenn dann kann das nur daran liegen wenn du die Miete deinem zu versteuernden Einkommen als Spesen gegenrechnen kannst.
Das wäre zum Beispiel wenn ein Zewitwohnsitz aufgrund von beruflichen Aufenthalt notwendig ist.
Ähnlich wie Spesen für Hotel,
Etwaig will die Finanz wissen ob du zwei Wohnsitze hast die in verschieden Bundesländern sind und hier eine Überschneidung der Finanzen zustande kommen könnte.
Das weiß aber die Finanz nicht.
beii einem berufsbedingten Umzug kann für einen Übergangszeitraum (für die neue Wohnung muss bereits Miete bezahlt werden und - je nach Kündigungsfrist - für die alte Monate noch für drei oder mehr Monate ebenfalls noch. Dann gehört die Miete für die alte Wohnung zu den Umzugskosten.
Und die unten angesprochene "Überschneidung der Finanzen" ist .....sagen wir mal sinnfrei. Das Wohnsitzfinanzamt ist örtlich zuständig, da gibt's kein Zuständigkeitsgerangel....
"Und die unten angesprochene "Überschneidung der Finanzen" ist .....sagen wir mal sinnfrei. Das Wohnsitzfinanzamt ist örtlich zuständig, da gibt's kein Zuständigkeitsgerangel...."
Was denn für ein Wohnsitzfinanzamt ? Ich wil doch nur wissen, ob ich die Miete der neuen Wohnung mit angeben muss oder nicht. Das verlangt nämlich mein Steuerprogramm.
Das Wohnsitzfinanzamt bezieht sich auf den Kommentar von Fredlowsky. Und was die Miete betrifft: Wenn für die alte Wohnung noch Miete bezahlt werden musste, während die neue Arbeitsstelle bereits angetreten und die neue Wohnung bezogen war, dann zählt diese zu den Umzugskosten. Umgekehrt, wenn die neue Wohnung bereits bezahlt werdne musste, während man noch an der alten Arbeitsstelle tätig war.
Seit wann kann man Miete bei der Steuererklärung angeben? Das wäre mir neu.👀
Es geht ja nicht um Wohnsitze, sondern um Mietzahlungen, die ich aufgrund des Umzuges doppelt zahlen musste. Habe ja nicht gleichzeitig in beiden Wohnungen gelebt.