Steuern in Deutschland für Vermietung in Brasilien?

2 Antworten

Ich versuche mal, es kurz und vereinfacht (somit möglichst verständlich) zu formulieren:

Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien

https://www.doppelbesteuerung.eu/normen-dba/brasilien/

gilt:

Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.

(1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

(3) Absatz 1 gilt für die Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung, unbeweglichen Vermögens.

Art. 24[1] Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

(2) ... wird auf die von den aus Brasilien stammenden Einkünften zu erhebende deutsche Einkommensteuer ... einschließlich der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer die brasilianische Steuer angerechnet, die nach brasilianischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlt worden ist. Der anzurechnende Betrag darf jedoch nicht den Teil der vor der Anrechnung ermittelten deutschen Steuer übersteigen, der auf diese Einkünfte entfällt.

Das heißt:

Grundsätzlich zahlst Du erst einmal die für Deine Einkünfte aus Vermietung in Brasilien in Brasilien Einkommensteuer.

In Deutschland machst Du dann ebenfalls eine Einkommenssteuererklärung, in welcher Du Deine brasilianischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angibst.

Basierend darauf wird Deine in Deutschland zu zahlende Steuer ermittelt, von welcher aber die bereits in Brasilien entrichtete Steuer abgezogen wird.

Unter'm Strich zahlst Du also ganz normal Steuern auf Deine brasilianischen Einkünfte aus Vermietung, als wenn diese Einkünfte aus Vermietung in Deutschland entstammen würden.

Der Haken an deiner Antwort ist, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien im Jahr 2006 gekündigt wurde.

@Renick

Es gibt, wie immer, Schlupflöcher:

Um nach der Beendigung des Doppelbesteuerungsabkommens zu vermeiden, dass eine doppelte Steuerbelastung entsteht, existieren gesonderte Regelungen, durch die bei gewissen Konstellationen und unter Beachtung der vereinbarten Einschränkungen, die in einem der beiden Länder abgeführte Steuer von der im anderen Land geschuldeten Steuer abgezogen werden kann.

@EyeQatcher

Ja, du beziehst dich auf §34c EStG. Das ist aber trotzdem nochmal was anderes wie ein Doppelbesteuerungsabkommen. Und da es letzteres nicht mehr gibt, ist es für den FS irreführend, wenn du darauf verweist.

Es gibt seit 2006 kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien mehr. Daher musst du die Mieteinnahmen in Brasilien und in Deutschland verteuern.