Untermiete und Finanzamt?

3 Antworten

Das JC / die Arge hat maximal einen Anspruch auf einen schriftlichen Untermietvertrag.

Und hat garantiert keinen Anspruch auf einen Nachweis, dass Du als Vermieter diesen Mietertrag versteuerst.

Und das FA wird Dir auch garantiert keine schriftliche "Genehmigung" zur Untervermietung erteilen.

Das Finanzamt hat mit einer Untervermietung nur insofern etwas zu tun, als dass du die Mieteinnahmen am Jahresende versteuern mußt, sofern deine Gesamteinnahmen den Steuerfreibetrag übersteigen.

Eine Erlaubnis benötigst du vermutlich vom Vermieter (lies mal im Mietvertrag nach), aber nicht vom Finanzamt.

Ja, das hab ich auch gedacht, aber wurde Heute von der Tante bei der Arge eines besseren belehrt. Da ich sowas aber auch noch nie gehölrt habe und irritiert bin hab ich gedacht das hier vielleicht jemand was weiß..

Einverständniserklärung der Vermieterin liegt vor

@nic45

Die SB vom JC kann nichts fordern, was es nicht gibt bzw. Du als Vermieter gar nicht beibringen kannst.

@nic45

Frag diese 'Tante' einfach mal, wie sie sich eine derartige Genehmigung oder einen Nachweis, dass du die Zahlungen versteuerst, vorstellt. Das eine gibt es nicht, das andere geht nicht.

Sofern du kein hartz4 Empfänger bist, nur dein Untermieter, geht die arge ein scheissdreck was an ,ob du es versteuerst oder nicht.. ein untermietvertrag und Vermieter Genehmigung müssten reichen .. och das Jobcenter macht immer und immer wieder Probleme ums den Leuten schwerer zu machen...

Finanzämter können dir die Untervermietung weder verbieten noch genehmigen. Was die Arge höchstens verlangen kann, ist ein Nachweis, dass du die Mietzahlungen versteuerst.

ist ein Nachweis, dass du die Mietzahlungen versteuerst.

Wie soll das denn gehen? Eine Untervermietung ist doch hier erst einmal nur beabsichtigt! Und die nächste Steuererklärung ( für 2018 ) wäre erst bis 31.7. 2019 abzugeben, soweit sie vom Steuerzahler selbst erstellt wird.

@wilees

Wie das gehen soll, müsste man die Arge fragen.

JA KLAR ABER WIE SOLL ICH DAS NACHWEISEN? WENN DOCH NUR DURCH DIE STEUERERKLÄRUNG, ODER?

@nic45

Wie in einem anderen Kommentar gesagt: Frag die Sachbearbeiterin, wie sie sich das vorstellt.