Underdrückung der Telefonnummer verboten?

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Es geht hierbei lediglich um Werbeanrufe. Wenn dir die ARGE nicht gerade nen Staubsauger verkaufen wollte, so drüfen sie die Nummer unterdrücken. Nummern darf man IMMER unterdrücken. Auser bei Werbe/Verkaufsanrufen. Also sobald man etwas verkaufen möchte (selbst wenn man das Produkt nur bewirbt) muss die Nummer angezeigt werden.

Ich finde das ganz und garnicht richtig. Denn es heißt nicht mehr Arbeitsamt bei der Meldung des Telefonates - sondern Arbeitsagentur für Arbeit und hiermit trifft der § zu. Denn als Produkt wird hier der Anruf als eine Berufsvermittlung getätigt und das ist sowohl störend. Wenn der Arbeitslose noch garnicht Arbeitslos ist da eventuell wie bei mir erst die Kündigung des Arbeitgebers zum späteren Zeitpunkt erfolgt. Es muss ebenfalls keine Stellung bis zum Tag der Arbeitslosigkeit abgegeben werden. Denn Veränderungen sind bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Desweiteren Gesetzgeber hin oder her. Eine Arbeitslosigkeit ist und bleibt eine Versicherungsleistung die ich bezahlt habe durch mein Gehalt und hier ist der Arbeitslose kein Bittsteller sondern der Entscheider. Schließlich geht es um seine Existenz die er durch eine Versicherung geschlossen hat. Das verhält sich ebenfalls mit der Rentenversicherung ähnlich. Hierbei muss ich sagen: es ist nur ein Amt das dieses bearbeitet mehr aber auch nicht. Deshalb gehört anstandshalber eine Rufnummer angezeigt. Wenn es Staatlich wäre dürfte ebenfalls keine Hotline bei erst Kontakt berechnet werden. Was aber hierbei ebenfalls so ist. Sie rufen zum Ortstarif an müssen aber mehr bezahlen da es eine 018..... Nummer ist. Deshalb würde ich hier ebenfalls eine Negative Aussprache dazu abgeben. Ein Staat sollte ein Vorbild sein und nicht als Abzocker von Arbeitslosen sich bereichern. Leider kann ich die Wut der Menschen verstehen. Das ist keine Art mit sich umgehen zu lassen. Wir wollen schließlich für die Leistung die wir bezahlen auch seriös behandelt werden und das ist im Arbeitsamt ein großes Defizit.

das arbeitsamt ruft meist unterdrückt an. es ist in den meisten fällen der sachbearbeiter. dieser möchte nicht das seine nummer bekannt ist ( in vielen fällen) da ihn sonst alle seine kunden ständig anrufen würden. dazu ist ja das callcenter da. außerdem ist das arbeitsamt keine dubiose werbefirma die dich abzocken will.

Die Telefonanlage könnte aber durchaus die Rufnummer der Zentrale übermitteln. Der wahre Grund wird eher sein, das man nicht möchte das der Angerufene weiß wer da gerade Anruft. Den man könnte ja dann entscheiden das man einen Anruf vom Arbeitsamt generel nicht annimmt.

Wenn es Werbeanrufe sind, sind sie verboten - das stimmt. Die Anrufe an sich; nicht die Nummernunterdrückung. Allerdings sind Anrufe des Arbeitsamtes in den seltensten Fällen mit Werbung verbunden; insofern haben diese Anrufe damit nichts zu tun. Es ist nicht verboten, die Nummer zu unterdrücken; früher wurde die Nummer gar nicht mitübertragen und die Telefone konnten die Nummer auch nicht anzeigen.

Einen entsprechenden Link oder Paragraphen dazu kann ich dir jedoch auch nicht sagen.

...habe ich auch schon von der ARGE erlebt, dass die Nr. unterdrückt war. Wenn man sich unsicher ist, dann nach der Tel.-Nr. fragen, -dann zurück rufen. Bei unseriösen Firmen, etc. wird man nie eine Nr. bekommen, sie legen -bei Nachfrage- oft einfach auf. Soweit ich weiß, ist es nicht verboten, die Nummer zu unterdrücken, -außer bei Werbung, etc., -wobei ja eigentlich auch schon das Werben nicht erlaubt ist.

LG: Christian