Kann ich rechtlich bei Weitergabe meiner Telefonnummer vorgehen?

4 Antworten

Bei der Polizei Anzeigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dadurch, die Weitergabe ja nicht wissentlich bzw absichtlich erfolgte wird es schwierig, mit einer Anzeige durchzukommen. Da müsste halt nachgewiesen, dass entsprechende Daten eben wissentlich nicht angemessen gesichert wurden (also grobe Fahrlässigkeit, die das ganze ermöglicht bzw begünstigt hat).

Und gegen Personen innerhalb der Uni, die evtl Passwörter rausgegeben oder sonst irgendwie geholfen haben, wird sowieso ermittelt, wenn nicht von Amts wegen, dann weil auch die Uni ein Interesse daran hat, die Daten zu schützen einmal schon wegen des Imageschadens, andererseits, weil es das nächste Mal vielleicht eben nicht mehr "nur" um Studentendaten geht

Nein - das ist zwar nicht okay, aber nicht strafbar solange der Empfänger damit nichts Strafbares macht - dann wäre es Beihilfe

Dann musst du der Uni aber nachweisen, dass sie grob fahrlässig, deine Daten weiter gegeben hat. Dass sie durch einen Hackerangriff betroffen wurde, berechtigt dich nicht zu Schadensersatz