Unbekannte Abbuchung was tun?

6 Antworten

Jede - nicht selber veranlaßte Abbuchung - kann innerhalb von 6 Wochen !!!, ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Dazu nur der Bank einen Auftrag erteilen (selber hingehen oder am PC per Onlinebanking) Das passiert dann sofort. Der "Geldeinzieher" bekommt dann Keines und wird, wenn seine Forderungen rechtmäßig sind, sich in Verbindung setzen - wenn nicht, dann läßt er es wohl lieber, und die Angelegenheit ist damit erledigt.

Wie bereits schon beantwortet. Sofort zur Bank und die Lastschrift zurückordern. Ausser es ist ein Bankeinzug, dann geht es nicht. ( Da müsste die Mutter aber Unterschrieben haben)Aber in den meisten Fällen ist es eine Lastschrift.

Finde zunächst mal bei der Bank heraus, wer abgebucht hat. Meist klärt sich das dann auf, denn anhand der Kürzel erkennt ihr es ja nicht. Wenn sich dann herausstellt, dass die Abbuchung nicht rechtens war, kommt es darauf an, was genau "vor einiger Zeit" bedeutet. Die Bank kann euch dann beraten.

"Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html

also der bank bescheid sagen das sie das geld zurückziehen soll falls das nicht geht einfach diese abbuchung sperren !!