Darf meine Mutter Geld meines Kontos ohne "Erlaubnis" abheben?

9 Antworten

Nein, nie im Leben, meine Mutter hat das bei mir auch gemacht (600 euro) und ich bin 17, weil sie der meinung war dass es ihr geld is und sie es mir überwiesen hat (kein Zweck genannt) und es somit eine schenkung ist, hatte ich jegliches recht alle juristischen Mittel zu nutzen, und sie auf Schadensersatz zu verklagen, was ich auch gemacht habe und ich habe auch schadensersatz bekommen. Und du hast auch jegliches recht dazu, das zu machen. Notfalls verprügle deine Mutter. Und es is auch egal ob du volljährig bist notfalls nimm das Grundgesetz und das BGB mit.


Nein. Es sei denn sie kann nachweisen dass sie dieses Geld für außergewöhnliche Ausgaben für Dich genutzt hat. Ansonsten muss sie es verzinst zurück zahlen. Auch als minderjähriger Mensch steht Dir in einem solchen Fall rechtlicher Beistand zu. Diesen kannst Du auch mündlich beim Familiengericht als Minderjähriger beantragen. Dann aber nehme unbedingt einen erwachsenen Zeugen mit. Bestenfalls nicht Deinen Vater. Kinderrechte werden in diesem Staat auch von Richtern gerne ignoriert. Sind aber Zeugen dabei neigen sie eher dazu sich an geltendes Recht zu halten. Um keine Frist zu versäumen mache Dich sobald als möglich an das Thema. Geschenke können niemals zurück gefordert werden. Da hier auch noch das Konto auf Deinem Namen angelegt war dürfte es einfach einforderbar sein. 

Ich nehme mal an, dass du nicht volljährig bist und deine Mutter erziehungsberechtigt ist und damit auch eine Kontovollmacht hat.

Also darf sie das Geld abheben!

Das dürfte sie übrigens auch wenn du volljährig bist und sie nur eine Kontovollmacht hat!

Nein nicht einmal wenn er volljährig ist

Das kann sein, dass deine Mutter eine Erlaubnis hat, dass sie auf dein Konto zugreifen kann, wenn du noch nicht 18 bist. Darum konnte sie dann auch probemlos, das Geld abheben, was natürlich ohne deine Erlaubnis eigentlich nicht ok ist, weil es ist ja dein Geld. Vielleicht redest du mal mit ihr darüber?

Moralisch absolut unerträglich, rechtlich leider ja, solange sie das Sorgerecht hat. Jedoch muss sie Dir es bei Volljährigkeit auszahlen, denn es ist ja dein Eigentum. Tut sie dieses nicht, auch die Zinsen die auf dem Konto möglich wären, dann ist das Unterschlagung und kann gerichtlich angegangen werden. lg hg