Umgangsrecht? Wie regelt ihr den Umgang mit dem Kindsvater.

6 Antworten

also ich bin seit gut 10 Jahren getrennt lebend und habe eine Tochter mit 17 Jahren. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht hat meine getrennt lebende Frau. Wir haben uns so geeinigt, daß sich das Kind nicht so streng an feste Zeiten binden muss. Nach der Schule ( Realschule 10.Klasse) kommt sie mal zu mir, auch unter der Woche, mal mehrere Wochenende hintereinander. Nachdem ein jedes Kind heute ein Smartfone oder Handy hat, ist es leicht erreichbar und hinterlässt auch immer brav eine Nachricht. Natürlich ist die Trennung für das Kind sehr schwierig in dem Alter, und ein öfterer Umgang des gesetzl. Vorschrift sicherlich für´s Kind nicht schlecht. Probleme mit bringen oder holen gab´s nie, da wir beide ein Auto haben und nur 3 km entfernt wohnen. Auch wenn meine Frau bis heute nix mehr mit mir redet, und nur übers Kind mitteilen lies,hat meine Tochter sich dennoch und Gott sei Dank, gut und vernünftig entwickelt.

Ich erziehe seit 2001 allein... Die starre Regelung die man beim Amt festlegt ist ... na ja!

Vielleicht solltest du dich mit Vater und Kind zusammensetzen und eine Regelung finden, die DEM KINDESWOHL am Nächsten kommt, denn nur darum geht es beim "Eltern sein".

Wollte ihm soooo gerne die Polizei auf den Hals hetzen. Ich hab das alleinige Sorgerecht ich bestimme.

Das sieht mir eher danach aus, als ob du dein Kind vor allem gerne nach der Amtsregelung holst, um deinem Ex Eine zu verpassen!?

Es geht ums Kind, nicht um dich nicht um den Kindsvater. Wenn der Vater dem Kind nicht schadet, regelt das dem Kind zu Liebe variabel. Setzt du das Kind als Waffe ein, bekommst du in einigen Jahren von deinem Sohn die Quittung nebst Rechnung!

Kindsvater holt ab und bringt wieder hin - meistens von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag alle zwei Wochen. Termine werden häufiger mal von der Mutter verschoben, wobei mein Freund das um des lieben Friedens willen so hinnimmt.

Auch wenn Du das alleinige Sorgerecht für dein Kind hast, so trifft dich bezüglich des Umgangs zwischen Kind und Vater eine Wohlverhaltenspflicht:
Die Zeiten für die Besuche müssen zwischen den Eltern abgestimmt werden, wobei aufeinander Rücksicht zu nehmen ist. Wie, wo, mit wem zusammen.... der Umgang stattfindet liegt einzig und allein beim umgangsberechtigten Elternteil, der andere hat diesbezüglich kein Mitspracherecht, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. An vorher getroffene Absprachen sollten sich beide halten.
Der umgangsberechtigte Elternteil hat das Kind für die Besuche beim anderen abzuholen und auch wieder zurück zu bringen, wenn nicht anders vereinbart...

Im "Normalfall" sieht eine Einigung zwischen den Eltern so aus, dass das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien und Feiertage/ Geburtstage mit dem umgangsberechtigten Elternteil verbringt.

"...Ich wette er bringt ihn zu spät in die Schule das wird ihm hoffentlich eine Lehre sein...."

Als Mutter des Kindes sollte dir sein Wohl wichtiger sein als das lauern darauf, dem Vater eins auswischen zu können...
(Falls dieser das Mit-Sorgerecht für euer Kind beantragt - was er auch gegen deinen Willen erhalten würde - müsstet ihr alle relevanten Entscheidungen gemeinsam für das Kind treffen....)

Er hat das Umgangsrecht, da kann man keine Polizei holen bei Streitigkeiten.

Eure Umgangszeiten sind recht seltsam für ein 7 Jahre altes Kind. Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag plus noch einen Tag unter der Woche ist üblich.

Fürs Holen und fürs Bringen ist alleine der Vater zuständig.