Kindsvater hält sich nicht an gerichtlich geregelten Umgang!

6 Antworten

Hallo,

ja was soll das? Woher sollen wir das wissen, da müsst ihr ihn mal anrufen und ihn direkt danach fragen, oder eine SMS schreiben, denn diese Form der Kommunikation mag er anscheinend lieber.

Grundsätzlich ist es so, das ihr den Vater nicht zum Umgang zwingen könnt, also stellt euch schon mal darauf ein das ihr das Kind jetzt jedes We bei euch habt. Wenn ein Kind krank ist, dann muss der Vater auch nicht nachfragen ob es ein Ersatzwochenende gibt, er muss nur seine Wochenenden einhalten.

Was er nicht machen kann, ist den Umgang einfach mehrere Male ausfallen lassen, sich nicht melden. Das wird ihm als Interesselosigkeit ausgelegt.

Ich rate euch das ihr hier die Initiativer ergreift und ihn mal fragt ob er noch Interesse am Kind hat oder nicht. Umgang muss wenn regelmäßig stattfinden, sonst ist er kontraproduktiv zumal es in eurem fall ja sowieso schon schwierig ist, da das Kind emotional verstört darauf reagiert.

Wenn er sich nicht äußert würde ich den Umgang im Sinne des Kindes abbrechen und das auch gleich dem Jugendamt mitteilen, denn die werden im falle einer erneuten Klage seinerseits bei Gericht anwesend sein.

Der Richter wird seine Arbeitszeit garantiert berücksichtigen und den Umgang auf Samstag legen.

Ich kenne keinen seriösen Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einfach mal den halben Freitag alle 14 Tage freigibt. Warum sollte er das? Der Arbeitnehmer hat seinen Umgang in seiner Freizeit wahrzunehmen und ganz bestimmt nicht in seiner Arbeitszeit.

Warum hätte er nochmal Bescheid sagen sollen, er hat es euch doch mitgeteilt, dass er nicht mehr am Freitag kann.

Ich finde es ist ein absolutes Unding, dass der Stiefvater vom Kind "Papa" genannt wird.

Das ist er einfach nicht.

Man kann niemanden zum Umgang zwingen...vielleicht geht es ja wirklich wegen der Arbeit bei ihm nicht. Ich verstehe nicht so ganz warum ihr auf Freitag/Samstag besteht, wenn doch auch die Möglichkeit bestünde den Umgang auf Samstag/Sonntag zu ändern.

Man kann sicher niemanden zwingen aber kann man da nicht anrufen???? Kann man da keine Nachricht schreiben? ich denke in unserem Zeitalter ist dies wohl möglich oder??? Wären wir nicht zum Kindergarten gefahren würde das 3 jährige Kind zweimal in der Kita übers WE sitzen oder wie??? Super Aussage! Wir bestehen auf auf Freitag/Samstag erstens weil es ein Angebot unserer Anwältin vor Gericht war zweitens weil er dann den Sonntag hat um wieder runter zu kommen auf ein normales Level! Jedesmal nach dem Umgang zeigt er starke Verhaltensauffälligkeiten wie schlagen, treten und beißen und um dem Vorzubeugen was auch das gericht verstand haben wie angeboten es von Freitag zu Samstag zu machen damit er dann wieder normal wird und Montag keine Probleme in der Kita macht.

@lieber30

Du brauchst nicht gleich so ungehalten zu werden......bei euch scheinen die Fronten ziemlich verhärtet zu sein. Natürlich wäre es nett gewesen, wenn der Vater abgesagt hätte, aber er hat auch klar gemacht, dass der Umgang von Freitag auf Samstag für ihn nicht machbar ist. Vielleicht solltet ihr euch alle mal an einen Tisch setzen und die Sache zum Wohle eures Kindes in Ruhe und Sachlichkeit besprechen. Euer Kind merkt doch, dass ihr euch untereinander nicht versteht. Und da wundert es euch, wenn es Auffälligkeiten zeigt nach dem Umgang?

Das arme Ding hängt völlig zwischen den Stühlen und die "Großen" haben nix besseres zu tun, als sich gegenseitig zu "zerfleischen".

Schade!

@Krimhild

Nein er bekommt es nicht mit so schlau sind wir schon das wir unser Kind da schon sogut und bestens möglich aus diesem raushalten!

An einen Tisch setzen geht leider nicht! Wir waren schon oft bei der Elternberatung doch er weigert sich dahin zu kommen da es für ihn angeblich nicht machbar ist weil zuviel Fahrtweg und zuviele Kosten!!! Weil ja auch ein Kind bezahlbar ist. Mit Ruhe und Sachlichkeit ist es leider seit langem vorbei und jetzt wird es wohl auf eine Klagewelle hinauslaufen das wir seine Desinteresse nicht mehr hinnehmen werden ist ja wohl klar! Er kommt nicht nur jetz die zweimal nicht. Ihn interessiert doch nicht mal die U-Untersuchungen oder überhaupt ein Arztbesuch. Selbst die Ärztin schüttelt jedesmal mit dem Kopf.

@lieber30

Sorry, aber ich höre hier nur deine Version. Wenn das wirklich alles so ist, wie du sagst sollte deine Lebensgefährtin mal darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wenn der Vater sich wirklich so gar nicht für die Belange seines Kindes interessiert, dürfte sie da ja alle Chancen vor Gericht haben.

@Krimhild

Leider ist diese Version zwar nur meine aber mit vielen Dingen belegbar.....ob es die schriftliche Dokumentation ist obs die Arztbesuche und Bestätigungen der Ärzte sind obs das Jugendamt ist die Kita oder beide Familien!!! Es ist leider wahr und Tatsache! Das alleinige Sorgerecht werden wir jetzt auch nach den Aktionen beantragen im neuen Jahr! Es ist das beste für den kleinen.....zumal wir ja nie den Umgang verbieten wollen bzw. haben! Die Möglichkeit war und ist immer da im Rahmen des Beschlusses aber wenn er nicht mal gewillt ist anzurufen wenn das Kind krank ist oder sich mal ins Auto zu setzen und die Stunde her zu fahren nur um das Kind auch mal ein paar Stunden zu sehen auch wenn er es nicht über Nacht mitnehmen kann. Sorry aber da platzt mir alles!! Wie kann man Geld vor ein Kind stellen??? Arm sowas!!!!

@lieber30

"An einen Tisch setzen geht leider nicht! " Das glaube ich dir. Ich würde mit dir nämlich auch nicht gern an einem Tisch sitzen. Du kommst sowas von rechthaberisch rüber... Armer Vater!

ich denke, das ist eine sache zwischen kindsmutter und kindsvater...

Wie kann das bitte nur Sache zwischen meiner Partnerin und dem Erzeuger sein??? Ich bekomme doch alles ab wenn sie es fertig macht das der wieder macht was er will und damit durchkommt und sie überall die dumme ist und sich an alles hält aber er nicht?! Ich bin die aktuelle Bezugsperson neben meiner Freundin und unseren Familien für das Kind und niemand anderers wie kannst du da sagen das es nur eine Sache zwischen den beiden ist wenn sogar ich vor Gericht gehört und berücksichtigt werde????

@lieber30

wenn dir das kind so wichtig ist, kannst du es doch adoptieren...............

@Karambole

Ha ha Schlaumeier!!!!! Meinst du nich das ich dies schon in betracht gezogen hab? Komischerweise muss man dazu verheiratet sein und das mindestens 2 Jahre und dann muss der Kindsvater noch zustimmen was er 100%ig nicht wird. Was bitte soll eigentlich der Kommentar:" Wenn dir das Kind so wichtig ist????" Geht's noch??? Sorry aber ich hab mich hier nicht angemeldet um solch hirnlose Kommentare zu bekommen vielleicht mal vorher überlegen eh man was schreibt!

@lieber30

Suchst du hier eigentlich einen Rat, oder willst du stänkern?

@Krimhild

Was hat das mit stänkern zutun? Ich habe ein sachliches Problem dargelegt und kann doch davon ausgehen das man eine annähernd ordentliche Antwort bekommt oder??? Wie kann man bitte schreiben "Wenn dir das Kind so wichtig ist" Hallo??? Würde ich hier diesen Fall schildern oder mich sorgen wenn es nicht so wäre? Sry aber etwas Sinn und Verstand hab ich dann doch erwartet!

@lieber30

Du kannst hier nichts erwarten, honey. Wenn du eine annähernd ordentliche Antwort suchst, dann näher dich ans Ordnungsamt an. Und zwar zu Fuß.

Also ehrlich jetzt, er hat euch mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen das Kind nicht mehr Freitags zur gewohnten Uhrzeit abholen kann. Das kommt vor.

(und ja, auch ein seriöser Arbeitgeber wird den Teufel tun, einem frisch eingestellten Arbeitnehmer früher frei zu geben, damit er sein Kind abholen kann, der kündigt einfach in der Probezeit, wenn der KV drauf besteht frei zu bekommen)

Und es überrascht euch jetzt, dass er den Kurzen nicht abgeholt hat, nachdem er euch mitgeteilt hat, dass er das nicht mehr kann?

Ihr habt euch gegen eine abgewandelte Form des Umgangs ausgesprochen und keinerlei Vorschlag gemacht, der sich mit den Arbeitszeiten des KV vereinbaren lässt.

Wie wäre es, wenn er den Kleinen einfach Samstag Vormittag abholt und Sonntag Vormittag wieder heim bringt, dann habt ihr noch mal genug Zeit um den Kleinen wieder ankommen zu lassen.

Wenn du schreibst, er erkundigt sich "nur" nach dem Befinden des Kindes, hört sich das negativ belegt an... Denk mal nach, es gibt genug die schert es nicht, wie es ihren Kindern geht, die wollen ihre eigenen Kinder nicht mal sehen! Er interessiert sich für sein Kind, ob du es glaubst oder nicht, das spricht für ihn!

Was soll er denn deiner Meinung nach machen? Deine Frau anbetteln, dass sie die Vereinbarung abwandelt? Er hat euch doch informiert und eine Alternative vorgeschlagen, ihr habt abgelehnt, was soll er denn jetzt machen? Euch zu jedem der Termine, die er ja nicht mehr einhalten kann anrufen und absagen?

Du wirfst ihm also vor, dass er sich nach dem Befinden seines Kindes erkundigt und keinen Streit mit der Kindmutter vom Zaun bricht, um sein Kind sehen zu können? Oder wirfst du ihm vor, dass er eigenes Geld verdienen möchte oder muss, da er barunterhaltsverpflichtet ist? Soll er die Stelle aufgeben oder riskieren, nur um eurem Willen nachzukommen?

Jetzt mal ehrlich, wenn ihr mit der Argumentation vor Gericht erscheint, dann wird man sich fragen, warum das Kind nach den Kontakten mit dem Vater so durch den Wind ist.

Ich rate euch dringend mal zu versuchen die Sache objektiv zu betrachten, sonst werdet ihr bei der Verhandlung die Niederlage eures Lebens erleben, das ist 100% sicher.