Montag bis Samstag Spätschicht und Sonntag dann Nachtschicht

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das Arbeitsrecht ist ein Grundsatz in § 5 I Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach müssen die Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ruhezeiten ist in vom Gesetz bestimmten Fällen möglich. Es gibt Sonderregelungen für werdende und stillende Mütter, aber auch für Busfahrer und andere Berufsgruppen.

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Zudem gilt für Jugendliche eine Ruhezeit von 12 Stunden, wobei eine Verkürzung in Notfällen möglich ist. Zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr ist es ihnen nicht erlaubt zu arbeiten. Ab 16 Jahre können Jugendliche in mehrschichtigen Betrieben bis 23.00 Uhr beschäftigt werden.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist danach nicht gestattet. Nur ausnahmsweise ist dies nach § 10 Arbeitsschutzgesetz zulässig. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch einen Ausnahmekatalog für eine Reihe von Tätigkeiten vor, sofern diese nicht an Werktagen vorgenommen werden können, wie z.B. für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Gaststätten, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, etc. Werden Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, muss ihnen jedoch innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichszeitraums ein freier Ersatzruhetag gewährt werden.

Wenn Du eine 40-h-Woche hast, sind das in der Regel 5 Arbeitstage in der Woche. Im Mai sind von 31 Tagen 7 Tage Sonn- oder Feiertag. Wenn Du an einem dieser Tage arbeitest, ist ein Freizeitausgleich zu gewähren.

****Ich denke wenn das nicht die Regel ist wäre das so schon O:K: Andernfalls bei deiner Gewerkschaft nachfragen.

Danke für deine Antwort.

Die Regel ist das nicht, aber hier ist seit dem letzten halben Jahr dicke Luft.

Ich bin in keiner Gewerkschaft, wir haben hier keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat, und der Chef ist aus allem ausgetreten wo nach Gesetz nur riecht.

Hier ist Mobbing an der Tagesordnung, bei mehrere Kollegen, die haben aber Angst etwas zu machen, und ich alleine schaffe das nicht.

Wer auch nur anfängt mit einem Anwalt zu kommen, oder Arbeitsgericht, oder meint er muss in einer Gewerkschaft eintreten oder einen Betriebsrat gründen, der wird so massiv gemobbt das er heulend davon läuft.

Das nur mal so am Rande

@werorowe

Wie wäre es mit einer Beratung bei der Arbeitskammer.