Droht Umgangsverbot?

5 Antworten

Warum liest man denn nicht mal im BGB nach?

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Er kann ihr überhaupt nichts verbieten, sie ihm aber auch nicht.

Bei wem lebt das kind denn jetzt?

Was ich so vom Hörensagen und aus dem Freundes- und Bekanntenkreis mitbekomme, würde ich bei solchen querulantischen Trotteln und der abscheulichen Langmut der Jugendämter immer gezielt auf eine juristische Eskalation hinarbeiten und halt zusehen, dass ich da deutlich besser aufgestellt bin. Im Rahmen einer solchen Eskalationsstrategie würde ich auch immer versuchen, weiter zuzuspitzen, also die Initiative behaupten...

Ich gehe mal davon aus, dass das Kind bei der Mutter lebt und der Vater ihn gelegentlich mal nimmt. Das würde ich ihm ab sofort verweigern wegen seiner Drohungen und seiner sozialschädlichen Einwirkung auf das Kind, welches er nur systematisch verhetzt. Ansagenende. Was dann? Dann flippt so ein Trottel doch nur aus und verschlechtert damit seine Chancen weiter. Wenn er die Frage "wer - wen?" stellt, bekommt er sie halt auch beantwortet...

ferraristi2011 
Fragesteller
 10.04.2014, 01:59

Das Kind lebt bei der Mutter, aber der Vater kann den Kleinen so oft sehen wie er möchte, was ich eigentlich auch richtig finde, bei mir läuft es ja auch nicht anders, aber eher zum Wohle des Kindes und nicht im Eigeninteresse.

Problem ist halt, das seine ganzen "Kumpels" für ihn aussagen wollen, das er den Kleinen nie angefasst hat und das er ein liebevoller Vater ist, das der Kleine halt nicht den ganzen Tag vorm TV sitz, damit der Papa PC spielen kann.

Es ist halt nervend, anscheinend sind streitende Erwachse besser als drei Vorbilder für den Kleinen.

Atzec  10.04.2014, 02:12
@ferraristi2011

Ja, ich glaube gerne, dass das tierisch nervt. Aber wenn man es nunmal mit so einem Psycho zu tun hat, dann ist das halt so und man muss seine handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit behaupten. Er hat einen denkwürdig miesen EInfluss auf den Kleinen und schädigt dessen Entwicklung, indem er ihn systematisch gegen dich und deine Familie aufhetzt. Ihr müsst den Kleinen davor beschützen. Das wäre mein Credo gegenüber dem Jugendamt, das ich denen mantramäßig in die Hirne schädeln würde und nach dem ich eine für ihn restriktive Anpassung des Umgangsrechts anstreben würde... Manche Kinder haben nunmal Glück und taugliche Eltern, manche nicht, weil sie z.B. einen intriganten, rachsüchtigen Trottel zum Vater haben, denen sie lediglich als Instrument dienen, um die EX auch nach der trennung bis in ihr Alltagsleben hinein zu drangsalieren... Diesen Idioten kommst du nicht mit Traumbildern aus Hochglanzbroschüren bei...

Kommt der überhaupt seiner Unterhaltspflicht nach...?

ferraristi2011 
Fragesteller
 10.04.2014, 02:22
@Atzec

Ja Unterhalt zahlt der glücklicherweise, zwar nur den Mindestsatz, das war's dann aber auch schon.

Für den Kleinen ist er der perfekte Daddy, weil Mama ist ja die böse, die Papa nicht mehr lieb hat, aber Papa hat Mama ja noch ganz doll lieb. Schön das Kind manipulieren und mir nen Umgangsverbot aufbrummen wollen.

Atzec  10.04.2014, 15:49
@ferraristi2011

Na ja, der Satz ist halt abhängig davon, was er verdient. Ich würde von ihm immer mal aktuelle Lohnabrechnungen anfordern... :-)

Das ist ansonsten Verhetzung des Kindes und ein Missbrauch seines Sorgerechts. Für mich wäre das ein Grund, ihm umgekehrt den Umgang nur noch alle 2 Wochen für einen Nachmittag unter Aufsicht einer neutralen person zu gestatten. :-)

Hallo,

der KV kann gar nichts verbieten, genauso wenig wie die Mutter dem KV so etwas während seiner Umgangszeit verbieten kann.

Der Elternteil bei dem das Kind gerade ist bestimmt mit wem das Kind Kontakt hat.

Wenn er schlecht über dich redet und das Kind negativ beeinflusst macht er sich strafbar. Es ist den Elternteilen verboten schlecht über den jeweils Anderen Elternteil und deren neue Partner zu vor dem Kind zu reden. Wenn ihr das zur Anzeige bringt könnte eher dem KV ein Umgangsverbot drohen, nicht dir.

Wenn er Drohungen wie "ich mache dein Leben kaputt" äußert sollte auch mal überprüft werden ob diese Mann überhaupt erziehungsfähig ist und man ihm ein so kleines Kind anvertrauen kann. Er scheint selbst noch sehr kindliche Vorstellungen zu haben.

"Müssen wir da Befürchtungen haben, wenn der KV beim Anwalt/JA irgendwelche Lügen über uns erzählt?

davon solltet ihr ausgehen.

"Droht Umgangsverbot?"

eher, nein

ferraristi2011 
Fragesteller
 10.04.2014, 01:53

Kann der KV einfach irgendwas behaupten? Also zb Drogen, Alkohol, Gewalt usw ohne irgendwelche Beweise?

Von mir aus kann das Jugendamt vorbei kommen, da mach ich mir keine Sorgen.

petriles  10.04.2014, 01:58
@ferraristi2011

klar er kann alles behaupten, wenn sowas aktenkundig ist, kannst du dagegen vorgehen..

ferraristi2011 
Fragesteller
 10.04.2014, 02:06
@petriles

Inwiefern aktenkundig?

Wegen Gewalt, Drogen etc?

Da ist gar nichts aktenkundig, eher beim KV und nicht grad wenig.

Atzec  10.04.2014, 02:16
@ferraristi2011

DAs hast du falsch verstanden. :-) Gemeint sind falsche Behauptungen des KV gegenüber dem Jugendamt, gegen die du gegebenenfalls als Betroffener juristisch vorgehen könntest...

ferraristi2011 
Fragesteller
 10.04.2014, 02:24
@Atzec

Alles klar, jetzt hab ich's verstanden, vielen Dank.

Ein Umgangsverbot kann doch nur ein Gericht festlegen oder bin ich da auf dem Holzweg?

Menuett  10.04.2014, 14:45
@ferraristi2011

Richtig, ein Umgangsverbot kann nur ein Richter festlegen.

Und es ist mehr als nur unwahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Umgangsverbot festlegt.

So was ist immer eine sehr komplizierte Situation, und für alle Beteiligten äußerst schwierig. Natürlich sollte immer das Kindswohl im Vordergrund stehen, was aber oft nicht der Fall ist. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird das wohl um einen gerichtlichen Sorgerechtssreit hinauslaufen, wo dann klare Verhältnisse geschaffen werden. Die Kindsmutter sollte mal mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. Normalerweise sollte man erst mal mit dem Kindsvater ein vernünftiges Gespräch führen, wovon ich aber ausgehen, dass dieser Punkt schon überschritten ist.