Vater vom Umgang ausschließen (Familienrecht)?

8 Antworten

Es geht doch zuerst um das Wohl des Kindes. Was ist besser für das Kind?

  • a) Es sieht den Vater überhaupt nicht mehr.
  • b) Es sieht den Vater selten.

Wenn er Dich nicht gerade stalkt oder bei jedem Kontakt Streit anfängt, erscheint mir ein seltener Besuch besser als gar keiner.

Oder bist Du eine der vielen verlassenen Frauen, die aus verletztem Stolz heraus ihrem Ex möglichst viel schädigen und bestrafen wollen.

Das Wohl des Kindes muss an erster Stelle stehen bei solchen Entscheidungen.

Auch du klingst wie mein Ex. Er erzählt auch ständig, ich würde ihn ja nur bestrafen wollen wegen der Trennung damals und bla bla bla.

@LinnyHoo

Zu einem Streit gehören immer zwei Menschen. Mögest Du eine weise Entscheidung für das Kindeswohl treffen! Tschüss!

Er hat den Kontakt abgebrochen. Sehr schade für das Kind, aber ich würde es dabei belassen. Wenn der Vater sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen möchte ist das sein Problem.

Sollte er dann irgendwann doch wieder Umgang wollen würde ich den Weg über das Jugendamt gehen. Die sind neutral und können beraten. Entscheiden darf das Jugendamt aber nichts.

"nicht kümmern" reicht nicht aus um ihm das Umgangs- oder gar das Sorgerecht zu entziehen.

Für unseren Sohn kann es doch nicht gut sein, wenn sein werter Herr Vater mal Lust hat und mal nicht.

Nichtsdestotrotz wird dem Kindesvater das Umgangsrecht, aus einem solchen Verhalten, nicht zu entziehen sein.

Warum nicht? Fällt das nicht unter Kindeswohlgefährdung, wenn er den Kontakt jetzt beendet, aber jederzeit wieder die Möglichkeit besteht, dass er sich wieder umentscheidet?

@LinnyHoo

weil es so ist. er kann sich jederzeit neu entscheiden wann und ob er das kind sehen will.

Der Weg wäre genau in die andere Richtung:

ihr legt gemeinsame Umgangszeiten fest, die er, genau wie du, einhalten muss.

Es ist dem Kind in keiner Weise damit geholfen den Rosenkrieg der Eltern ertragen zu müssen.

Du solltest ihn also anschreiben und ihm Vorschläge zum Umgangsrecht unterbreiten:

jedes zweite Wochenende, die halben Ferien und nach Möglichkeit 1-2 Nachmittage die Woche.

Und ihm versichern, dass du in Zukunft bei der Abholung kein Theater mehr machen wirst und von ihm das Gleiche erwartest. Wenn es was zu besprechen gibt, dann wird das in einem ruhigen und sachlichen Ton stattfinden und man wird sich nur auf das Kindeswohl konzentrieren.

Die so "ausgehandelten" Umgangstage werden schriftlich festgehalten und Beide haben sich dann auch daran zu halten.

Sollte das so nicht funktionieren, dann muss eben das Gericht bemüht werden.

Ihm den Umgang entziehen zu wollen ist absolut der falsche Weg! Und wird auch nicht funktionieren. Warum auch? Ihr Beide habt dafür Sorge zu tragen, dass der Umgang nicht erschwert wird, dass man sich zusammen reißt, dass man stets an das Kindeswohl denkt. Und das Kindeswohl beinhaltet eben Vater und Mutter!

Wer da woran "Schuld" trägt ist auch völlig unerheblich! Jeder sollte doch in der Lage sein sich erwachsen zu verhalten, den Anderen vorm Kind nicht schlecht zu reden und sich beim Abholung und Abgeben mal 10 Minuten zusammen zu reißen, oder?

§ 1684 BGB ist da auch ziemlich eindeutig:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Eure wie auch immer gearteten Probleme solltet ihr mal zurück nehmen.

Ob sein Frust nun berechtigt ist spielt keine Rolle. Es liegt nun an dir ihm eine Umgangsvereinbarung nahe zu bringen. Und es vielleicht auch mal positiv zu sehen, dass da ein Vater ist, der sich eigentlich kümmern wollen würde.

Für "Krieg" ist da kein Platz, wenn man zusammen ein Kind hat. Und Jeder von euch darf sich dann auch überlegen, wie man die Situation in Zukunft handhaben wird.

Ich würde mal sagen, nein. Ich fände es auch dem Kind gegenüber nicht fair, ganz egal, wie du zum Vater stehst. Er hat das Recht, sein Kind zu sehen.

Joar, generell mag er zwar das Recht dazu haben. Aber er will ja jetzt offenbar keinen Umgang mehr. Was nützt ihm dann dieses Recht?

@LinnyHoo

Dann brauchst du ihm das Recht doch nicht entziehen?

@Hirschbaum16

Doch. Denn es geht mir darum, dass mein Ex nicht nach ein paar Wochen oder Monaten wieder vor der Türe steht, weil er sich doch wieder umentschieden hat. Dem muss mal ein Ende gesetzt werden!