übernimmt das die versicherung?

4 Antworten

Auf keinen Fall darfst du einfach Ersatz leisten. Damit wäre deine Versicherung außen vor. Du musst einen schaden melden und die GESCHÄDIGTE muss ihren Schaden beziffern. DANACH entscheidet deine Haftpflichtversicherung ob und was sie zahlt.

Zunächst mal ist zu klären, ob du überhaupt schadensersatzpflichtig bist.
Wichtigste Frage: warum bist Du gegen das TV gestürzt?

Sollte ein Verstoß gegen den Schadensersatzpflicht Paragraphen vorliegen (§ 823 BGB sinngemäß: wer Anderen WIEDERRECHTLICH einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet), dann besteht auch Versicherungsschutz, sofern Du gegen private Haftpflichtansprüche versichert bist.

Schadensersatzanspruch, falls er denn besteht, besteht in Höhe der Reparaturkosten bis höchstens zum aktuellen Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Gerät in gleichem Alter und gleichem Gebrauchszustand. Außerdem hat jeder Schadensersatzberechtigte Anspruch auf erstattung aller Kosten und Auslagen, die mit der Reparatur oder Wiederbeschaffung in Zusammenhang stehen. Das sind zb. Lieferkosten, Kosten für Transport zu einer Werkstatt und Kostenvoranschlag, sowie Rechtsvertretung durch einen Anwalt.

Entscheident ist jedoch, wie der Schadenshergang sich darstellte, das entscheidet darüber, ob Deine Freundin überhaupt einen rechtswirksamen Schadensersatzanspruch an Dich stellen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstmal der Versicherung melden . Vielleicht schicken die einen Techniker . Nur eine "Wiederherstellung des vorherigen Zustandes" wird gelatzt.

Also Reparatur oder gleichwertiger Ersatz, in keinem Fall ein neuer Kasten.

Am besten Telefonisch, dann gibt's noch Tipps.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  28.06.2021, 16:05
Am besten Telefonisch, dann gibt's noch Tipps.

Immer am besten bei der betreuenden Agentur, da könnte es Tips geben. Der Sachbearbeiter in der Schadensabteilung wird ganz sicher keine Tips geben. Der Schreibt auf, was ihm zugetragen wird. Und da kann es ganz schnell ein böses Erwacchen geben.

Ansonsten hätte Die Antwort den Daumen nach oben verdient.

Tschipinger  28.06.2021, 17:48
@verreisterNutzer

Da ist ja ein übler Generalverdacht gegen Versicherungen, die sich angeblich vor ihren Vertragspflichten drücken wollen.Üble Nachrede. Oder vulgo Toilettenparolen . Und diese Parolen sind nicht selten völlig für den Rückwärtigen.

verreisterNutzer  28.06.2021, 18:30
@Tschipinger

Das ist weder Generalverdacht noch üble Nachrede. Es ist ganz einfach so, das der oder die Sachbearbeiterin in der Schadensbearbeitung ganz sicher nicht sagen wird "wenn es so passiert ist wie sie sagen, ist es nicht versichert, sie müssen es so schildern" . Das wird sie garantiert nicht und damit ihren Job riskieren. In der Schadensabteilung gibt es solche Tips nicht, das wäre Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Zugegeben, das ist es in der Agentur auch, aber da bekommt es niemand mit, während die Gespräche mit der Hauptverwaltung genaustens protokolliert und teilweise sogar aufgezeichnet werden. Und das ist auch gut so. Denn die Versicherung ist gegenüber der Versichertengemeinschaft verpflichtet. Was bedingungsgemäß nicht versichert ist wird nicht reguliert, so einfach ist das. Außer man zahlt dreimal soviel Beiträge wie üblich und kann auf großzügige Kulanz hoffen.

Wenn du denn überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung hast und das wirklich so passiert ist, dann besteht auch Versicherungsschutz.

Bezahlt wird die Reparatur, höchstens aber der Zeitwert. Einen neuen Fernseher auf Kosten der Versicherung wirds also nicht geben.

verreisterNutzer  28.06.2021, 16:03
und das wirklich so passiert ist, dann besteht auch Versicherungsschutz.

Öhm??? Wie ist es denn passiert??? HAbe ich was überlesen? So klar ist der Fall noch lange nicht.

Valnar52  28.06.2021, 16:05
@verreisterNutzer

Ja, okay, es könnte natürlich sein, dass sie die Prämie nicht bezahlt hat und deswegen kein Versicherungsschutz besteht o.ä. Ich wollte hier nun nicht sämtliche Eventualitäten abdecken. Am größten ist nunmal die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherungsschutz besteht, wenn jemand versehentlich das Eigentum eines Dritten beschädigt, indem er dagegen stößt.

verreisterNutzer  28.06.2021, 16:09
@Valnar52

Warum so weit ausholen?
Die Frage ist schlichtweg; liegt ein Verstoß gegen §823 BGB vor oder liegt er nicht vor? Das geht aus der Frage nicht hervor.

Ich denke ob die Fragestellerin versichert ist oder nicht und ob die Beiträge bezahlt sind wird sie schon wissen..... oder wird dahingehend von Ihren Eltern belehrt, die VN der Familien PHV sind

Valnar52  28.06.2021, 16:17
@verreisterNutzer

Und auch wenn der nicht vorliegt besteht trotzdem Versicherungsschutz...

wattdennnu2  28.06.2021, 17:32
@verreisterNutzer

Durch Ungeschlicklichkeit ist der Fernseher umgefallen und wurde beschädigt. Somit sind die Voraussetzungen des § 823 erfüllt.

verreisterNutzer  29.06.2021, 00:13
@wattdennnu2
Durch Ungeschlicklichkeit ist der Fernseher umgefallen und wurde beschädigt.

Wo kommt diese Interpretation her? ich lese nur:

ich war bei einer freundin und bin unglücklich gegen den fernseher gekommen,

Und genau da wird jede Haftpflichtversicherung nachhaken und genau wissen wollen was passiert ist, denn das ist die elementare Frage, ob ein versichertes Ereignis vorliegt oder nicht.

verreisterNutzer  29.06.2021, 00:19
@Valnar52
Und auch wenn der nicht vorliegt besteht trotzdem Versicherungsschutz..

ausgeschlossen !
Wenn kein Verstoß gegen §823 BGB vorliegt, ist es ein bedauerlicher Schaden, aber kein Versicherungsfall für die Haftpflichtversicherung. Ausser es liegt eine besondere optionale Absicherung vor wie zb. eine Gefälligkeitshandlung und der Schaden auch deshalb passiert wäre.... aber das lässt sich aus der Frage ebenfalls nicht entnehmen.

verreisterNutzer  29.06.2021, 00:28
@Valnar52

Da steht zum Hergang nur:

ich war bei einer freundin und bin unglücklich gegen den fernseher gekommen,

Das sagt rein garnichts aus.

FS ist schwarz vor Augen geworden? Zonk ! Ausser "deliktunfähig" ist mitversichert
FS ist über den Laptop der GP gestolpert? Zonk !
FS hat der GP beim Aufräumen geholfen und ist dabei gegen das TV gestürzt? Gefälligkeitshandlung
FS ist über ihre eigenen Füße, Tasche, glatt liegenden Teppich der GP gestolpert? 823 BGB erfüllt. War der Teppich eine Stolperfalle sind wir wieder beim Zonk

Valnar52  29.06.2021, 10:22
@verreisterNutzer
Wenn kein Verstoß gegen §823 BGB vorliegt, ist es ein bedauerlicher Schaden, aber kein Versicherungsfall für die Haftpflichtversicherung

Muss ich dir jetzt wirklich erklären, was es bedeutet in der Haftpflichtversicherung "Versicherungsschutz" zu haben?

verreisterNutzer  29.06.2021, 10:32
@Valnar52

Ja, Du scheinst es ja besser zu wissen als ich

Valnar52  29.06.2021, 12:52
@verreisterNutzer

Wäre ja schon schlimm wenn "Kunde haftet nicht" gleich bedeutet "Fall ist nicht versichert", oder?

verreisterNutzer  29.06.2021, 13:02
@Valnar52

Soll ich jetzt bei den Bienchen und Blumen anfangen Dir Schadensersatz zu erklären?

Mal die Kurzversion

  1. Schadensersatzpflicht hat rein garnichts mit Versicherungsschutz zu tun
  2. Es gibt Situationen in denen ein Schadenverursacher deliktunfähig ist. Das ist das große Restrisiko das ein jeder für sein Hab und Gut trägt.
  3. Handelt eine Person im Auftrag eines anderen, gilt das Auftraggeberprinzip. In dem Fall trägt der Auftraggeber das gesamte Risiko

Vorsatz, bewusst herbeigeführte Zustände und Straftaten selbstverständlich bei Punkt 2 und 3 ausgeschlossen.

Valnar52  29.06.2021, 13:12
@verreisterNutzer

"Versicherungsschutz" in der Haftpflicht bedeutet NICHT nur "Versicherung zahlt". Das sollte dir doch wohl bekannt sein, oder nicht?

verreisterNutzer  29.06.2021, 13:31
@Valnar52

Du kommst von Höckschen auf Stöckchen.

Unsere Diskussion geht darum, ob für ein versichertes Schadensereignis in einer Haftpflichtversicherung zwingend ein verstehen gegen § 823 BGB vorliegen muss oder nicht und genau das ist der Fall, abgesehen von optionalen Einschlüssen