In der Tiefgarage Nachbarauto beschädigt ...

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Wenn du bei deiner Versicherung eine Selbstbeteiligung hast, müsstest du womöglich auch bei einem größeren Schaden erst einmal dieses Geld selbst bezahlen. Wenn es nur Kratzer sind, lässt sich das bestimmt in einer Werkstatt regulieren und wenn du zu deinem Nachbarn ein gutes Verhältnis hast, wird er dir auch entgegenkommen und nicht die ganze Autotür auswechseln. Gehe doch zu einer Werkstatt deines Vertrauens und frage doch einmal nach, fotografiere die schadhafte Stelle und zeige sie dem Meister dort. Einen groben Kostenvoranschlag könnte er dir womöglich geben. Auf jeden Fall alles mit deinem Nachbar besprechen.

ja das übernimmt die versicherung und dort sind auch kameras, also würde ich an deiner stelle bescheid sagen.

Deine Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Sollte es für Dich günstiger sein, die Kosten selbst zu zahlen... statt hochgestuft zu werden. wird die Versicherung Dir zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres die Option einräumen, die Kosten im Nachhinein doch noch selbst zu übernehmen...

Servus,

ja solche Schäden kann deine Versicherung übernehmen. Und nochmals JA, du kannst dadurch auch hochgestuft werden. Ich würde diese Situation ganz einfach erst einmal mit einem Anruf bei der Versicherung klären. Die Kosten können je nach Schadensaufnahme stark schwanken. Ohne Bild etc. kann man da eigentlich nix sagen.

Ich würde nur schnellstmöglich dem Besitzer des anderen Autos bescheid geben. Wenn du mit diesem ein gutes Verhältnis pflegst ist er sicher sehr dankbar über eine schnelle Info. Wenn das Auto etwas älter ist und er sich vielleicht nicht zu viel aus dem Schaden macht, dann biete ihm doch einfach eine kleine Summe Geld als Entschädigung. Dies ist meistens die einfachste Lösung.

Gruß Beschneider87

Uhm... dafür hast du eine normale haftpflichtversicherung ;) Schau auf deine Selbstbeteiligung.

Schaden 50€ - dann zahl es so... (evtl ehh unter der SB) Schaden 200€ - dann schreibs deiner Versicherung (wenn SB zum Bsp. bei 150€)

Anton96  31.10.2013, 18:07

Selbstbeteiligung bei der Haftpflicht, da gibt es nicht bei der KFZ-Haftpflicht.