Zählt die Kfz Vers.,wenn Regenwasser ins eindringt, weil das Schiebedach offen gelassen wurde?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da frag doch mal deinen Versicherer. Vielleicht hast du einen brauchbaren Tarif abgeschlossen. Das läuft unter sonstige Gefahren.

Und wenn deine Gesellschaft nicht zahlt, dann frage nach einem Tarif, in dem solche Ereignisse abgedeckt sind. Scheint mir angebracht. Hat deine Gesellschaft solche Tarife nicht, so frag einen Versicherungsmakler. Der sucht dir einen Versicherer raus, in dem du auch in solchem Fall versichert bist. Kostet natürlich etwas mehr.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Brand

 

oder

 

Explosion

Diebstahl

 

inklusive Einbruchteilediebstahl oder

 

Raub

GlasbruchschädenSchäden der

 

Verkabelung

 

durch

 

Kurzschluss

 

(Schmorschäden)Marderbiss

 

ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.

unmittelbare Einwirkung von

 

Sturm,

 

Hagel,

 

Blitzschlag

 

oder

 

Überschwemmung. 

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. 

Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Pflichten im Schadensfall:

Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch

Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

Wenn schon, dann hättest du dafür eine Vollkasko gebraucht. So zahlst du den Schaden selber

Natürlich nicht.

Dusseligkeit ist nicht versichert.

Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat.

Bitte binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den sind solche Fragen bestimmt auch Alltag.

Viel Glück.