Mein Postkasten wurde aufgebogen, wer ist für die Reparatur zuständig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Briefkasten gehört dem Hauseigentümer und ist somit auch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.

Somit gehören sowohl die Reparatur als auch die Kosten zu Lasten des Eigentümers.

So halb. Bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ist die Briefkastenanlage zwingend Gemeinschaftseigentum.

Wir wissen nämlich nicht, ob der Fragesteller Mieter oder Eigentümer ist. Ist er Mieter, ist der Vermieter der Ansprechpartner. Ist er Eigentümer, dann ist das tatsächlich die Hausverwaltung. Diese darf ihn dann NICHT darauf verweisen, dass es sein Briefkasten ist, denn das stimmt nicht (siehe oben).

Ich bin da keine Expertin, aber hier im Haus hatten wir das Problem auch mal. Das wurde der Hausverwaltung gemeldet und die hat den Schaden behoben.

Das ist Vandalismus, d.h. du musst deinen Schaden selber tragen, zumal es ja auch dein Briefkasten ist!

Nein du Maske, laber nicht.

Die Hausverwaltung weil die Postkastenanlage zum gebäude gehört.

Die Hausratversicherung sind nur Gegenstände der Wohnraumeinrichtung versichert, sofern sie nicht Bestandteil des Gebäudes sind, und natürlich alles was extra versichert werden kann (Glasbruch, Fahrraddiebstahl...usw)