Tür kaputt gemacht was soll ich machen

Das ist die Kapuze Tür - (Versicherung, kaputt, Tür)

8 Antworten

Keine Haftpflichtversicherung? Dann ist es leider mit Kosten verbunden. kann 200 oder 500 Euro sein, kommt auf das Glas an.

Das kann noch viel teurer werden. Die Tür muss auf jeden Fall mitgenommen werden. Das ist ja eine richtige massive Haustür wie mir scheint. Bei der Montage einer solchen Tür wird das Glas m.W. zwischen den beiden Außenseiten eingelegt. Also wird die Reparatur auch so laufen. Oder es kommt gleich eine neue Haustür. Wird auch schön teuer. Also ich glaube nicht, dass es weniger als 1000,- Euro werden.

da die ganze scheibe ausgetauscht werden muss wird dich n paar hundert euro kosten je nach dem wieviel die reparatur ect pp kostet kann man so pauschal nicht sagen.

Der Austausch der gezeigten Scheibe kann einige hundert Euro kosten.

Selbstverständlich musst Du das selbst bezahlen, wenn keine Haftpflichtversicherung für Dich besteht.

Mach sie auch von außen kaputt ;D

und dann vertuuuuuschen

Also, so eine Glasversicherung kostet ja rd. 26 EUR/Jahr und die leistet sich eigentlich genau deshalb ja jeder Mieter. Gehört die Tür aber nicht zum Mietgegenstand, leistet sich ein Vermieter so ein Ding und die Mieter wuppen diese Kosten und Lasten mit ihrer BK-Abrechnung. Verzichtet ein Vermieter auf so eine Orgie, kennt er ja die Folgen und öffnet doch dann gerne seine Geldbörse. Eine PH wird nicht ordnen, denn der Schaden ist ja versicherbar, so jedenfalls meine Erlebnisse immer wieder. Tipp: Ich lese immer wieder, dass die Damen und Herren Bürgermeister immer wieder sammeln lassen für Geschädigte, die sich die Beträge sparen.

Es steht doch klar und deutlich in der Frage, dass es die Haustür eines Mehrfamilienhauses ist! Die Glasversicherung der Hausrat zahlt nur Glasschäden innerhalb der eigenen Wohnung bzw. innerhalb des eigenen Hauses - also in diesem Falle hier nicht.

Deine Antwort ist total wirr und unklar geschrieben und hat nicht das geringste mit der Frage zu tun! Hast du etwas getrunken?

@GoetheDresden

Wenn du denn wieder nüchtern bist, lese meine Antwort doch erst einmal bzw. lasse sie dir vorlesen. Alles doch ganz einfach. Model A) Glas des Mieters und alternative: Glas des Vermieters, so jedenfalls meine Antwort. Und wie du aus der Antwort die Zuordnung erkennen kannst, bleibt mir verborgen.

  1. Ich bin Versicherungsmakler und habe keine Glasversicherung, weil ich sie nicht nötig finde.
  2. Es ist nicht die eigene Tür sondern die Tür der Wohnungseigentümergemeinschaft oder des Vermieters.

http://youtu.be/5KT2BJzAwbU

@Niklaus

Glaube ich nicht bzw. noch einmal zur Schulung bitte. Wenn bei Sturm ein Dachziegel auf ein Auto fällt, ordnet ja auch nicht die H des Grundbesitzers, sondern die TK des VN vom Auto, oder? Aber zu diesem Fall: Sind Schäden des Vermieters durch eine Versicherung (beispielsweise die Gebäudeversicherung) abgedeckt, die der Mieter im Rahmen der Nebenkosten anteilig bezahlt, haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (BGH vom 13.9. 2006 - IV ZR 378/02). Grob fahrlässig handelt der Definition nach, wer "die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt".

@Niklaus

Ach, und nur deshalb soll ein Mieter blechen? Lachnummer, oder?