Kind schlägt Glascheibe von Wohnungstür kaputt - übernimmt das die Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

ich werde morgen bei der Versicherung anrufen. Bei der Hausratversicherung ist so ein Fall sicher auch nicht versichert, nehme ich an. Natürlich fehlt in diesem Fall die Glasversicherung. Klar war das mutwillig vom Kind, im Affekt geschehen.

Nein, in der Hausrat ist sowas auch nicht versichert. Es sei denn, dort ist die Glasversicherung mit drin. Sie ist oft ein Zusatzbaustein zur Hausratversicherung.

Ich hatte irgendwo geschrieben, es war Vorsatz. Da muß ich mich korrigieren. Das Kind hat ja lediglich die Tür fest zugeschlagen, wodurch dann die Scheibe zu Bruch ging, und nicht direkt die Glasscheibe zerdeppert. Das ist dann nicht Vorsätzlich.

Ändert aber leider nichts daran, dass Glasschäden in der eigenen gemieteten Wohnung in der Haftpflicht ausgenommen sind.

Aber richtig. Ein Anruf bei der Versicherung bringt Klarheit.

Ansonsten ist eine Glasversicherung nicht teuer. Der Beitrag richtet sich nach der Wohnungsgröße. Sie kostet ca. 60 Cent pro qm Wohnfläche und Jahr. Ist aber natürlich unterschiedlich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie deckt Mobiliarglas, Gebäudeglas, Cerankochfeld, und meist auch Kunststoffscheiben.

Aber auch so eine Scheibe kann nicht soooo teuer sein. Der Glaser holt die komplette Tür ab, und bringt sie mit neuer Glasscheibe wieder zurück. :)

@Klammlosewelt

Danke. Nach Internetrecherchen müsse wir schon mit so ca. 150 Euro aufwärts rechnen. Ich durfte mir nicht einmal den Schreiner selbst aussuchen, welcher das macht, das hat der Vermieter bestimmt. Bei Vermietern, zudem dieser wirklich schlecht drauf war heute, wird man als Mieter klein mit Hut....und gibt nach

@Klammlosewelt

Also es steht fest: Die Versicherung übernimmt den Schaden der Glasscheibe nicht, da eine Glasversicherung weder in der Hausrat- noch in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Man muss diese gesondert abschließen und kostet ca. 30 Euro im Jahr laut Versicherung. Kosten für uns: Glasscheibe incl. Einbau 125 Euro

Glasbruch ist ausdrücklich als Mietsachschaden ausgeklammert. Dafür gibt es eine Glasbruchversicherung.

Das ein 10-Jähriger eine 4 mm dicke Glasscheibe kaputt schlagen kann, halte ich außerdem für ein Gerücht. Da müsste man schon einen ziemlichen Hammer nehmen.

Doch, der 10 jährige hat das geschafft. Er ist ein kräftiger Junge, im Körperbau und auch von der Größe älter wirkend als 10. Er hat die Tür sehr laut zugeknallt. Die Glasscheibe saß zudem nicht bombenfest drin in dem Rahmen, sondern hat vorher schon gewackelt.

@Kokosnuss

Hab gerade nochmal so eine Scherbe nachgemessen bei Tageslicht, sie war nur 3mm dünn, und außerdem kein Sicherheitsglas, sondern wirklich der billigste Ramsch an Glas. Ich habe heute mit dem Vermieter gesprochen, denn ich wollte wenn schon wir das zahlen müssen, ein besseres Glas haben, ein Sicherheitsglas oder ein Milchglas aus Acryl, oder eine Holztür ohne Glas, (das wäre auch einbruchsicherer) - aber er hat nicht mit sich reden lassen, er will wieder dasselbe Schrottglas einbauen lassen. Ich hab mich echt geärgert. Da braucht bei uns nur mal jemand ins Haus einbrechen, mit der Faust gegen die Scheibe schlagen, und schon steht er in der Wohnung, da muss er nicht mal kräftig zuschlagen.

Ganz klar NEIN!

Sowas deckt NUR die Glasversicherung. Wenn Ihr die nicht habt, müsst Ihr für den Schaden selbst aufkommen.

Bei der Haftpflichtversicherung sind Glasschäden, wenn es sich um Mietsachschäden handelt, ausdrücklich ausgenommen.

Ist ja auch logisch. Denn sonst bräuchte man keine Glasversicherung. ;)

Unsere Tochter ist mit den Handschonern beim Inliner fahren vor die Haustür gedonnert und hat diese geschrottet, den Schaden hat die Haftpflichtversicherung übernommen. Allerdings muß man die Quittung der Reparatur einreichen, bei Glasschaden reichte ein Kostenvoranschlag nicht. Auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen.

Eine Glasscheibe in der Haustür ist was völlig anderes als eine Glasscheibe in der Mietwohnung.

Geht die Scheibe in der Haustür kaputt, oder ist eine Scheibe beim Nachbarn betroffen, zahlt die Haftpflicht selbstverständlich,

Aber nicht, wenn sich die Scheibe in der eigenen Mietwohnung befindet.

Außerdem wurde die Scheibe hier auch noch mutwillig (vorsätzlich) zerstört.

Im Prinzip ja, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt. Hört sich jetzt komisch an, aber ich spreche aus eigener Erfahrung!

Nein. sie wird nicht zahlen.

ich glaube eher dass die Versicherung das nicht übernimmt, weil in dem Fall in der Haftpflichtversicherung keine Glasversicherung mit bei ist. Die Verletzung der Aufsichtspflicht liegt zwar vor, weil die Mutter zur Zeit des Vorfalls nicht in der Wohnung, sondern im Speicher Wäscheaufhängen war. Und von deliktunfähigen Kindern kann man auch nicht mehr sprechen, da sie schon älter als 7 sind.