Ist Mieter für Schaden durch Amazon-Lieferant im Mietshaus haftbar?

7 Antworten

Nein, der Vermieter selbst hat die Verkehrssicherungspflicht. Er hat die Malerei beauftragt und muss dementsprechend gewährleisten, dass niemand zu Schaden kommt. Der Schadenersatzabspruch an den Mieter ist deshalb zurückzuweisen.

Meiner Meinung nach muss der Vermieter den Bereich entsprechend absperren.

Ich würde sagen, das der Vermieter in der Sorgepflicht ist, Besucher und Mieter darauf hinzuweisen, das Vorsicht im Treppenhaus geboten ist, weil das Treppenhaus gestrichen wurde.

Aber ob das richtig ist weiß ich nicht. is´ so mein Gefühl dazu.)

Ganz klares NEIN. Jeder ist für den Schaden selbst haftbar, was in diesem Fall schwierig sein wird, da es keine Informationen am Haus gab.

Wenn du es versäumt hast, den Lieferanten darauf hin zu weisen, trifft dich eine Teilschuld. Aber der Bote darf auch sonst keine Beschädigungen im Treppenhaus anrichten. Dafür ist seine Betriebshaftpflicht zuständig.

Anhand des Auslieferungsbeleg ist ja festzustellen, welcher Fahrer das war.