Trotz Mietschulden eine Wohnung bekommen?
Ich und mein Freund wollen demnächst zusammen ziehen. Wir haben eine gute Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft gefunden. Er hatte aber in der Vergangenheit Mietschulden bei dieser Wohnungsgenossenschaft, die er monatlich in Raten abbezahlt. Könnte uns deswegen die Wohnung verweigert werden auch, wenn die Wohnung auf meinen Namen stehen wird?
6 Antworten
Hallo
die Frage ist doch, warum Dein Freund Mietschulden hat.
Ist er hier für Dich ein zuverlässiger (Vertrags-) Partner, der sich an allen Kosten des Haushaltes zuverlässig und verlässlich beteiligen wird?
Das ist abhängig davon, ob er regelmäßig zahlt oder nicht. Auch die Wohnungsgröße ist entscheindend, also ob Du sie allein mieten kannst.
Ich als Vermieterin fordere immer eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter an. Und zwar von allen zukünftigen Bewohnern.
Man sollte immer ehrlich sein und gleich sagen, dass ihr zusammen ziehen wollt. Solange Du ein regelmäßiges Einkommen hast und er die Mietschulden regelmäßig abzahlt, sähe ich als Vermieterin da kein Problem.
Sehr wohl könnte das so kommen wie du schon befürchtest.
Warum sollte eine Gesellschaft einen Mieter bevorzugen mit dem sie schon seither Probleme hatte, wo es doch tausend andere Anwärter gibt ohne dieses Negativzeugnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsunwillens seither.
Wenn du die Mieterin und Schuldnerin sein würdest verändert das natürlich die Situation. Du darfst dann aber deinen Freund nicht vor dem Abschluss des Mietvertrags bei dem Vermieter zeigen!
Dann kennt die Gesellschaft deinen Freund doch gar nicht.
Oder war er bei der Besichtigung dabei und hat sich in die Interessentenliste eingetragen.
Du mietest die Wohnung und erzieht zu dir.
Ja, die kennen ihn auch nicht. Werde alleine zum Besichtigungs Termin gehen und danke für deine Antwort
Viel Erfolg.
Du bist ja ein richtig Netter. Haben deine Eltern dich so erzogen?
Woher soll die Wohnungsgesellschaft wissen, dass dieser Schuldner dein Freund ist?
Vertragspartnerin bist du ja dann und ausschließlich an dich werden sie sich halten, wenn es um Zahlungen geht.
Danke für die Antwort. Soll ich ihn aber beim Besichtigungstermin mitnehmen?
Wenn er tageslichttauglich ist, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Wie gesagt, was die Finanzen angeht, hat er direkt mit der Wohnungsgesellschaft nichts zu tun.
Danke dir
Aber die Wohnung wird ja auf meinen Namen sein.