Stromabstellung vor Weihnachten?

17 Antworten

Ja, er darf. Niemand ist dazu verpflichtet, Dir kostenlos eine Dienstleistung anzubieten.

das blöde ist nur... bei einem kumpel war er letztes jahr am 28.12 auch gewessen... er hat die offene rechnung auch bezahlt. und der von der envia sagte aber noch wenn sie die rechnung jetzt nicht bezahlt hätten, dürfte ich den strom nicht abklemmen, da es eine besondere regelung in der Weihnachtszeit gibt. nun weis ich aber nicht ob es gesetzlich geregelt ist oder nach eigenem ermessen gehandelt wird!?

Sorbas48  19.12.2011, 12:31

so eine Regelung kann es nur intern bei einem Betreiber geben.

In den gesetzlichen Grundlagen:

"Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)" und in der

"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006 ist dafür nichts vorgesehen.

Weihnachten / Feiertage haben damit nichts zu tun. Melde Dich bei diesem Anbieter und schlage eine Ratenzahlung vor !

Du musst Dich nur persönlich dort melden, dann sind viele Anbieter auch einsichtig. Wenn Du Dich nicht meldest, sind Weihnachten die Lichter aus.

Naja, der 20.12. ist ja ein ganz normaler Werktag. Ich denke schon, dass die das dürfen. Hast du Kinder ? Evtl. lassen sie dann mit sich reden und lassen sich auf eine Stundung oder Ratenzahlung ein. Du müsstest sonst ja auch dafür zahlen, wieder neu mit Strom versorgt zu werden.

Eine Bekannte arbeitete viele Jahre bei einem Stromversorger. Sie sagte mir: wenn es kleine Kinder in der Familie gibt, dann darf der Strom nicht abgestellt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Aaaaaber: es gibt auch Sachbearbeiter, die ein Problem mit ihrem Ego haben. Und die gehen dann über solche gesetzliche Vorschriften eiskalt drüber weg. Ich möchte damit sagen: es gibt solche und solche, es ist bisschen Glücksache, was für einen man erwischt.