Stromsperre trotz Säugling und Zahlungswilligkeit?

6 Antworten

Hallo stormee,

versprich mir bitte, bei Deiner nächsten Frage Absätze zu machen. - nett-sag -

Ich glaube kaum, dass Du mit einer "einstweiligen" Verfügung so schnell Strom bekommst, wie Du ihn brauchst. -

Es tut mir sehr leid, dass es Dich so hart trifft, da Du ja einen Säugling hast.

Lass Dich nicht per Telefon "abspeisen" - nimm Deine Unterlagen - das ausstehende Geld - und suche die Geschäftsstelle Deines Grundversorgers am Montag auf, um die Unklarheiten richtig zu stellen und das Geld einzuzahlen.

Ansonsten könnte die Entsperrung länger dauern und damit ist Dir in Deiner Situation wohl eher nicht geholfen.

Erläutere dem Mitarbeiter persönlich Deine Situation. - Nicht per Telefon. - Ein persönliches Gespräch ist immer gut. - Dort kannst Du dann vor Ort die Sache mit den Kosten für die Entsperrung ansprechen. - Vielleicht wird ein Weg gefunden. - Es geht doch jetzt um Schadensbegrenzung. -

Ansonsten frage Deinen Nachbarn, ob du wenigstens das heisse Wasser für die Säuglingsnahrung bekommen kannst.

Ich drücke Dir die Daumen.

liebe Grüssle Natalie

stormee 
Fragesteller
 24.05.2014, 22:01

Ja war gerade im... na ja... "Eifer des Gefechts" wie man so schön sagt. Hatte nicht an die Absätze gedacht ;-)

Werden da auch sicherheitshalber am Montag mal hin fahren. Will hoffen dass die da wenigstens mit sich reden lassen und wir uns wenigstens die Kosten für Sperrung/entsperrung sparen können.

Natalie102013  24.05.2014, 22:53
@stormee

Lass uns positiv denken, denn es gibt bestimmt eine annehmbare Lösung. - Finde ich super, wenn Du dort vorsprichst. -

Grosses Daumendrücken von mir.

stormee 
Fragesteller
 25.05.2014, 09:45
@Natalie102013

Danke! Denke das können wir auch gebrauchen ;-)

Natalie102013  27.05.2014, 13:26
@stormee

Hallo stormee,

hat bei Dir alles geklappt? -

liebe Grüssle Natalie

Ich hab den absatzlosen Block jetzt nicht durchgelesen!

Zahlunswilligkeit allein reicht nicht, die wollen richtig Geld für den Strom! Also einfach mal tief durchatmen und so bald wie möglich alles zahlen. In der Regel fließt der Strom dann recht schnell wieder.

Vielleicht habt ihr gerade auch so tolles Wetter wie wir hier. Genießen, Ausflüge mit Kind machen!

:)

stormee 
Fragesteller
 24.05.2014, 21:20

Zahlen können wir es ja sobald die Rückerstattung da ist. Die lassen sich halt nur nicht darauf ein und wurden gleich unfreundlich am Telefon. Aber da wir z. Zt. Hartz 4 Empfänger sind, haben wir nicht mal ebend so knappe 180€ auf Tasche. Sonst hätte ich das ja sofort am Mittwoch noch überwiesen.

Uns geht es halt nur darum, dass wir dann ja auch noch die Kosten für die Sperrung und Entsperrung tragen müssen für einen Vorfall, wo wir meiner Meinung nach nichts für können. Wir hatten unseren Strom ja immer bezahlt, allerdings nur an den falschen Anbieter wie sich dann ja rausgestellt hatte. Und das ist ja anhand der Kontoauszüge nachweisbar.

Werkuhr  25.05.2014, 12:18

Helefant: Genießen, wenn man im Hinterkopf hat das man im Sommer KEINEN Strom aber einen Säugling hat?? Was ist denn mit dir nicht in Ordnung?!

James131  25.07.2014, 14:47

Das ist so nicht richtig, denn da gibt es so einen kleinen passus im gesetz, der genau das sagt, besondere Umstaende wie Saeugling und zahlungswilligkeit sind ausreichend und eine Sperre zu verhindern, lesen ist das zauberwort

In diesem Fall ist eine Stromsperre nicht erlaubt-Ihr habt ein kleines Kind. Schutz suchen per einstweiliger Verfügung!

Zahlungswilligkeit ist die eine Seite der Medallie, Zahlungsfähigkeit die andere. meine Mama hatte sich damals an die Kirche gewandt, nach dem wir NICHTS mehr hatten und sonst keiner helfen wollte. an sonsten bliebe noch, verwandte anpumpen, und dort in raten das abstottern was man geliehen hat...

mehr kann ich leider auch nicht helfen...

by the way. es ist schon manchmal komisch, nach welchen kriterien sozialhilfeleistungen vergeben werden... während die beheizung der wohnung bezahlt wird, muss der strom vom regelsatz beglichen werden.

2 freundinen von mir nutzen das schramlos aus, in dem die mit Gas kochen, weil das Gas ja die Arge zahlt. den strom nicht...

lg, Anna

stormee 
Fragesteller
 24.05.2014, 21:26

Zahlungsfähig sind wir ja sobald die Rückerstattung vom "gedachten" Versorger da ist. Will hoffen dass diese am Montag wirklich da ist. Sonst sieht es ganz schlecht aus.

Peppie85  25.05.2014, 09:59
@stormee

sei mir nicht böse, aber genau da ist eben das Problem. ich will dir ja glauben dass du entsprechende ansprüche hast,. aber recht haben oder recht bekommen sind immernoch 2 paar schuhe. deswegen noch mal mein rat: leih dir die kohle in der familie oder lass dir vom arbeitgeber einen vorschuss zahlen, wenn du denn einen hast... das hat der AG von meiner mama auch gemacht. und das nach dem sie erst 2 wochen im dienst war...

lg, Anna

Grundsaetzlich darf der Versorger in diesem Fall nicht sperren, Saeugling und Vorschlag zur Loesung haetten ausreichend sein muessen, nun ja, mach Stdtwerk sieht das etwas anders ......

Wenn abgeklemmt ist, so sind Kosten fuer Sperre und Entsperren faellig. Desweiteren schreibst etwas .... ungenau, denn von Maerz bis Juli ... rechne* bist mit mehr als 2 Monaten im Rueckstand, mit Deutlich mehr und da kam erst ein hoeflicher Hinweis, dann eine Warnung, dann eine Vorankuendigung und erst dann die Sperre. Also ganz so ist nicht

Soweit ich das richtig verstehe, hab Ihr ... hast Du ... nur alles falsch gemacht, denn eine Kuendigung kann nicht wiederrufen werden, sowas geht nicht. Ihr hattet einen Vertrag, den Ihr gekuendigt hattet, zahlt aber auf den gekuendigten Vertrag und nicht den Vertragspartner. Wenn Dich dann beschwerst ...... ich gem auch nicht dem Baecker das Geld, und hoffe damit meinen Einkauf im Supermarkt bezahlt zu haben .......